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	<title>SV-Wiki - Benutzerbeiträge [de]</title>
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		<updated>2021-02-04T18:19:45Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;= Willkommen im Schülvertreter-Wiki! =&lt;br /&gt;
== Was ist das Schülvertreter-Wiki? ==&lt;br /&gt;
Das Schülervertreter-Wiki (kurz SV-Wiki) ist eine Gemeinschaftsarbeit des LandesSchülerRat Sachsen und des Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V. In diesem Wiki findet ihr alles rund um das Thema Schülervertretung im Freistaat Sachsen. Angefangen mit den Rechten, Pflichten und Aufgaben von Schülervertretern über die Regularien durch das Schulgesetz und die [[Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)|Schülermitwirkungsverordnung]]. Außerdem findet ihr hier bald einige Tools, die Euch die Arbeit erleichtern sollen.&lt;br /&gt;
Kurzum: Dieses Wiki ist DEIN Handbuch!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Vorlagen-Generator ==&lt;br /&gt;
Seit dem Jahreswechsel haben wir nun einen Vorlagen-Generator: https://vorlagen.sv-wiki.de&lt;br /&gt;
Dort findet ihr Vorlagen für Eure Schülerratssitzungen und sowie für Wahlen. Wir bauen den Generator in den nächsten Wochen weiter aus!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Dir fehlt etwas? ==&lt;br /&gt;
Dieses Wiki befindet sich im Ausbau. Du bist der Meinung, dass noch etwas fehlt? Dann schreib uns eine Mail an info@fssv.eu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<updated>2021-02-04T18:16:16Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;= Willkommen im Schülvertreter-Wiki! =&lt;br /&gt;
== Was ist das Schülvertreter-Wiki? ==&lt;br /&gt;
Das Schülervertreter-Wiki (kurz SV-Wiki) ist eine Gemeinschaftsarbeit des LandesSchülerRat Sachsen und des Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V. In diesem Wiki findet ihr alles rund um das Thema Schülervertretung im Freistaat Sachsen. Angefangen mit den Rechten, Pflichten und Aufgaben von Schülervertretern über die Regularien durch das Schulgesetz und die [[Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)|Schülermitwirkungsverordnung]]. Außerdem findet ihr hier bald einige Tools, die Euch die Arbeit erleichtern sollen.&lt;br /&gt;
Kurzum: Dieses Wiki ist DEIN Handbuch!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Dir fehlt etwas? ==&lt;br /&gt;
Dieses Wiki befindet sich derzeit noch im Aufbau. Du bist der Meinung, dass noch etwas fehlt? Dann schreib uns eine Mail an info@fssv.eu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<title>LandesSchülerRat Sachsen</title>
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		<updated>2020-01-21T11:26:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:Logo-LSR.png|rechts|thumbnail|Logo des LSR]]&lt;br /&gt;
Der '''Landesschülerrat Sachsen''' (kurz LSR Sachsen oder LSR) ist das höchste, beschlussfassende, offizielleSchülergremium in Sachsen. Er ist die gewählte Interessenvertretung von über 366.000 Schülern. Die Geschäftsstelle des Landesschülerrates befindet sich in Dresden. Gegründet wurde er 1991.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ziele des LSR Sachsen ==&lt;br /&gt;
Der Landesschülerrat Sachsen agiert mit dem Ziel, Schule mitzugestalten und weiterzuentwickeln. Dabei soll das Grundverständnis für Demokratie bei den sächsischen Schülern geweckt und gefördert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Struktur ==&lt;br /&gt;
Der Landesschülerrat Sachsen besteht aus den 78 Landesdelegierten der Kreis- und Stadtschülerräte Sachsens. Zu den Landesdelegiertenkonferenzen (LDK) wird am Anfang der Legislaturperiode der Landesvorstand gewählt. Er besteht aus einem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Im gleichen Rhythmus wird ein Bundesdelegierter gewählt, der die Interessen der sächsischen Schüler in der Bundesschülerkonferenz (BSK) vertritt. Des Weiteren ist es dem Vorstand möglich, sich zur Unterstützung seiner Arbeit Berater heranzuziehen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Legislaturperiode]] beträgt jeweils zwei Jahre. Die aktuelle Legislaturperiode begann mit der 50. Landesdelegiertenkonferenz vom 15. bis 17. November 2019 in Dresden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Landesdelegierte ===&lt;br /&gt;
* Landkreis Bautzen: 6 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Stadt Chemnitz: 5 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Stadt Dresden: 9 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Erzgebirgskreis: 7 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Landkreis Görlitz: 5 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Landkreis Leipzig: 5 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Stadt Leipzig: 9 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Landkreis Meißen: 5 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Landkreis Mittelsachsen: 6 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Landkreis Nordsachsen: 4 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: 5 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Vogtlandkreis: 5 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Landkreis Zwickau: 6 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Berechnung erfolgte durch die in der Sächsischen Schülermitwirkungsverordnung: Die Anzahl der Landesdelegierten aus dem Bereich der öffentlichen Schulen beträgt für Landkreise und Kreisfreie Städte &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* mit bis zu 180 000 Einwohnern zwei, &lt;br /&gt;
* mit bis zu 210 000 Einwohnern drei, &lt;br /&gt;
* mit bis zu 270 000 Einwohnern vier, &lt;br /&gt;
* mit bis zu 330 000 Einwohnern fünf, &lt;br /&gt;
* mit bis zu 390 000 Einwohnern sechs, &lt;br /&gt;
* mit bis zu 420 000 Einwohnern sieben und &lt;br /&gt;
* mit mehr als 420 000 Einwohnern acht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinzu kommt pro Landkreis/Kreisfreien Stadt je ein Landesdelegierter aus dem Bereich der Schulen in freier Trägerschaft. Weiterhin wird ein Landesdelegierter aus den Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vorstand des Landesschülerrates ===&lt;br /&gt;
* Vorsitzende: Joanna Kesicka&lt;br /&gt;
* Stellvertretender Vorsitzender: Oliver Sachsze&lt;br /&gt;
*Geschäftsführer: Erik Bußmann&lt;br /&gt;
* Vorstandsmitglieder: Charlotte Weißflog, Lilly Härtig, Leon Kundt, Kilian Crämer, Laurenz Dulig&lt;br /&gt;
* BundesSchülerKonferenz: Florentine Salomon&lt;br /&gt;
* Berater: Bastian Dietrich, Domenico Decker, Andreas Büttner, Max Hockeborn, Pia Barth, Selma Roth, Sania Böhme, Paula Wötzel&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
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		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=LandesSch%C3%BClerRat_Sachsen&amp;diff=98</id>
		<title>LandesSchülerRat Sachsen</title>
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		<updated>2020-01-21T11:26:03Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:Logo-LSR.png|rechts|thumbnail|Logo des LSR]]&lt;br /&gt;
Der '''Landesschülerrat Sachsen''' ist das höchste, beschlussfassende, offizielleSchülergremium in Sachsen. Er ist die gewählte Interessenvertretung von über 366.000 Schülern. Die Geschäftsstelle des Landesschülerrates befindet sich in Dresden. Gegründet wurde er 1991.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ziele des Landesschülerrates Sachsen ==&lt;br /&gt;
Der Landesschülerrat Sachsen agiert mit dem Ziel, Schule mitzugestalten und weiterzuentwickeln. Dabei soll das Grundverständnis für Demokratie bei den sächsischen Schülern geweckt und gefördert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Struktur ==&lt;br /&gt;
Der Landesschülerrat Sachsen besteht aus den 78 Landesdelegierten der Kreis- und Stadtschülerräte Sachsens. Zu den Landesdelegiertenkonferenzen (LDK) wird am Anfang der Legislaturperiode der Landesvorstand gewählt. Er besteht aus einem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Im gleichen Rhythmus wird ein Bundesdelegierter gewählt, der die Interessen der sächsischen Schüler in der Bundesschülerkonferenz (BSK) vertritt. Des Weiteren ist es dem Vorstand möglich, sich zur Unterstützung seiner Arbeit Berater heranzuziehen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die [[Legislaturperiode]] beträgt jeweils zwei Jahre. Die aktuelle Legislaturperiode begann mit der 50. Landesdelegiertenkonferenz vom 15. bis 17. November 2019 in Dresden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Landesdelegierte ===&lt;br /&gt;
* Landkreis Bautzen: 6 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Stadt Chemnitz: 5 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Stadt Dresden: 9 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Erzgebirgskreis: 7 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Landkreis Görlitz: 5 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Landkreis Leipzig: 5 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Stadt Leipzig: 9 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Landkreis Meißen: 5 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Landkreis Mittelsachsen: 6 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Landkreis Nordsachsen: 4 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: 5 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Vogtlandkreis: 5 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Landkreis Zwickau: 6 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Berechnung erfolgte durch die in der Sächsischen Schülermitwirkungsverordnung: Die Anzahl der Landesdelegierten aus dem Bereich der öffentlichen Schulen beträgt für Landkreise und Kreisfreie Städte &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* mit bis zu 180 000 Einwohnern zwei, &lt;br /&gt;
* mit bis zu 210 000 Einwohnern drei, &lt;br /&gt;
* mit bis zu 270 000 Einwohnern vier, &lt;br /&gt;
* mit bis zu 330 000 Einwohnern fünf, &lt;br /&gt;
* mit bis zu 390 000 Einwohnern sechs, &lt;br /&gt;
* mit bis zu 420 000 Einwohnern sieben und &lt;br /&gt;
* mit mehr als 420 000 Einwohnern acht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinzu kommt pro Landkreis/Kreisfreien Stadt je ein Landesdelegierter aus dem Bereich der Schulen in freier Trägerschaft. Weiterhin wird ein Landesdelegierter aus den Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vorstand des Landesschülerrates ===&lt;br /&gt;
* Vorsitzende: Joanna Kesicka&lt;br /&gt;
* Stellvertretender Vorsitzender: Oliver Sachsze&lt;br /&gt;
*Geschäftsführer: Erik Bußmann&lt;br /&gt;
* Vorstandsmitglieder: Charlotte Weißflog, Lilly Härtig, Leon Kundt, Kilian Crämer, Laurenz Dulig&lt;br /&gt;
* BundesSchülerKonferenz: Florentine Salomon&lt;br /&gt;
* Berater: Bastian Dietrich, Domenico Decker, Andreas Büttner, Max Hockeborn, Pia Barth, Selma Roth, Sania Böhme, Paula Wötzel&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=Klassensprecher&amp;diff=96</id>
		<title>Klassensprecher</title>
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		<updated>2020-01-21T11:23:31Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Klassensprecher sind die Vertreter ihrer Schulklasse. Sie sind die Schülervertreter auf Klassen- und Kursebene. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Stellung in der [[Schülervertretung]]==&lt;br /&gt;
Der Klassensprecher vertritt seine Schulklasse und deren Schülerinnen und Schüler. Er vertritt sie gegenüber Lehrern, Eltern und im [[Schülerrat]]. Der Klassensprecher ist der erste [[Schülervertretung | Schülervertreter]], den die Schülerinnen und Schüler wählen. Klassensprecherinnen und [[Klassensprecher]] sind in Sachsen die Basis der [[Schülervertretung]], weil sie die direkten Verbindung zu einzelnen Schülerinnen und Schülern haben. Sie sind deswegen aus zwei Gründen für die [[Schülervertretung]] wichtig: Einerseits tragen sie die Meinungen und Wünsche ihrer Mitschüler zum [[Schülerrat]] und von dort weiter in die [[Schulkonferenz]], zu Lehrern, zu Eltern, zur Schulleitung, in die [[Kreisschülerrat | Kreisschülerräte]] und in den [[LandesSchülerRat Sachsen | LandesSchülerRat ]]). Andererseits erhalten sie im [[Schülerrat]] die Informationen (aus der Arbeit des Schülerrates, aus anderen Gremien an der Schule, aus der [[Schulkonferenz]], aus dem Kreis- und [[LandesSchülerRat Sachsen | LandesSchülerRat ]]) und geben sie an ihre Mitschüler weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wahl und Amtszeit==&lt;br /&gt;
In jeder Klasse ab der Klassenstufe 5 müssen Klassensprecher gewählt werden (zu Klassensprechern an Grundschulen siehe unten). Die Wahl soll bis zum Ende der zweiten Unterrichtswoche erfolgen. Für die Wahl gelten die demokratischen Wahlgrundsätze. Gewählt werden an den meisten Schulen am Anfang eines jeden Schuljahres ein Klassensprecher und ein Stellvertretender Klassensprecher pro Schulklasse. Der genaue Ablauf der Wahl kann an jeder Schule anders aussehen. &lt;br /&gt;
Der Klassensprecher und sein Stellvertreter sind in der Regel ein Schuljahr lang im Amt. Es kann sein, dass der [[Schülerrat]] einer Schule entscheidet, dass die Klassensprecher zwei Schuljahre lang im Amt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechte und Aufgaben==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
Gemäß § 4 Abs. 1 [[Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)]] ist der Klassensprecher ein Organ der [[Schülervertretung]]. Damit darf er die Rechte der [[Schülervertretung]] (§ 51 Abs. 1 SächsSchulG) wahrnehmen. Außerdem gelten für ihn weitere Rechte und Aufgaben. Die Wahrnehmung dieser Rechte und Aufgaben sind als erstes Aufgaben des Klassensprechers, sie gelten aber auch für den Stellvertretenden Klassensprecher.&lt;br /&gt;
===Vertretung seiner Klasse (Vertretungsrecht/Vertretungsaufgabe)===&lt;br /&gt;
Der Klassensprecher wird gewählt, um die Interessen der Schüler seiner Klasse in allen sie betreffenden Fragen der Schule und des Unterrichts zu vertreten. Er hat also ein Recht auf Vertretung seiner Klassen, wenn es um die Schule und um den Unterricht geht. Dieses Recht ist gleichzeitig auch seine wichtigste Aufgabe. &lt;br /&gt;
Das [[Vertretungsrecht]] bedeutet, dass nur der Klassensprecher für sich in Anspruch nehmen darf, die Interessen seiner Klasse zu vertreten. Andere Personen (andere Mitschüler oder Lehrer) können das nicht. Dieses Recht nimmt der Klassensprecher z.B. gegenüber Lehrern oder im [[Schülerrat]] wahr. Allerdings ist es deshalb auch die Aufgabe des Klassensprechers, mit seinen Mitschülern im Gespräch zu bleiben und ihre Meinungen und Interessen ernst zu nehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Informationsrecht/Informationsaufgabe===&lt;br /&gt;
Die Klassensprecher haben gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 SächsSchulG ein Informationsrecht. Laut dem [[Schulgesetz]] bedeutet das, dass er in allen die Schülerschaft betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert werden soll. Der Klassensprecher einer Klasse soll demnach vom Klassenlehrer, von Fachlehrern und von anderen Gremien in der Schule (z.B. Schulleitung, [[Elternrat]]) über alle Dinge informiert werden, die seine Klasse und seine Mitschüler betreffen. Nicht festgelegt ist, wie diese Information erfolgt. So kann beispielweise die Schulleitung (über den [[Schülersprecher]] oder persönlich) auf einer Schülerratssitzung Informationen an die Klassensprecher weitergeben, die Klassensprecher müssen also nicht einzeln informiert werden. Auch kann der Klassensprecher gemeinsam mit seinen Mitschülern informiert werden, z.B. wenn ein Fachlehrer den Termin für eine Klassenarbeit bekannt gibt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das Informationsrecht beinhaltet allerdings das Recht, dass Lehrer oder die Schulleitung dem Klassensprecher auf Nachfrage Informationen geben müssen, wenn es um eine Angelegenheit geht, die unter das Informationsrecht aus dem [[Schulgesetz]] fällt.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Aus dem Informationsrecht resultiert auch eine Informationsaufgabe. Der Klassensprecher hat die Aufgabe, die Informationen, die er durch das Informationsrecht erhält, auch an seiner Mitschüler weiterzugeben. Außerdem hat er die Aufgabe solche Informationen zu erfragen, wenn seine Mitschüler sich dafür interessieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anhörungs- und Vorschlagsrecht/Vorschlagsaufgabe===&lt;br /&gt;
Das Anhörungs- und Vorschlagsrecht der Klassensprecher (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 SächsSchulG) ist das Recht, Wünsche und Anregungen der Schüler an die Lehrer, den Schulleiter und den [[Elternrat]] zu übermitteln. Der Klassensprecher kann die Meinung, die Wünsche/Vorschläge und die Anliegen seiner Mitschüler weitergeben (Vorschläge machen). Er hat vor allem das Recht dabei gehört zu werden, die Lehrer/Eltern /Schulleitung müssen es sich also anhören, was der Klassensprecher zu sagen hat. Auch hier ist die Form nicht vorgegeben, d.h. der Schulleiter kann z.B. verlangen, dass der Klassensprecher seine Anliegen aufschreibt, statt einen Gesprächstermin zu machen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Aus dem Anhörung- und Vorschlagsrecht folgert für den Klassensprecher auch die Vorschlagsaufgabe. Er soll Meinung, Wünsche und Anliegen seiner Mitschüler weiterleiten und vertreten, um seinen Mitschülern Gehör zu verschaffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vermittlungsrecht/Vermittlungsaufgabe===&lt;br /&gt;
Das Vermittlungsrecht (§ 51 Abs. 1 Nr. 3 SächsSchulG) bedeutet, die Klassensprecher sollen auf Antrag des betroffenen Schülers ihre Hilfe und Vermittlung einsetzen, wenn ein Mitschüler glaubt ihm, sei Unrecht geschehen. Wenn ein Schüler sich unfair behandelt fühlt, kann er seinen Klassensprecher um Hilfe bitten. Der Klassensprecher hat dann wiederum das Recht, sich für den Schüler einzusetzen, er darf dann von Lehrern/Schulleitung/[[Elternrat]] nicht ausgeschlossen werden.&lt;br /&gt;
Umgedreht entsteht aus dem Vermittlungsrecht auch eine Vermittlungsaufgabe. Wenn ein Schüler seinen Klassensprecher um Hilfe bittet, soll er diese Hilfe auch leisten und von seinem Vermittlungsrecht gebrauch machen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wichtig sind dabei zwei Dinge. Einerseits ist im [[Schulgesetz]] von Vermittlung die Rede. Der Klassensprecher soll sich also bemühen, dass eine Einigung und ein Kompromiss zu Gunsten seines Mitschülers zu Stande kommen. Er soll nicht kompromisslos auf der Seite seines Mitschülers stehen, sondern sich für eine Einigung einsetzen. Andererseits kann der Klassensprecher vom Vermittlungsrecht nur auf Antrag eines Mitschülers Gebrauch machen. Er hat nicht das Recht von sich aus einen Mitschüler zu unterstützen, sich also einzumischen, sondern der jeweilige Schüler muss damit auch einverstanden sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beschwerderecht/Beschwerdeaufgabe===&lt;br /&gt;
Inhalt des Beschwerderechts ist das Recht der Klassensprecher, Beschwerden allgemeiner Art z.B. bei Lehrern, beim Schulleiter und in der [[Schulkonferenz]] vorzubringen. Umgedreht müssen Lehrer/Schulleiter/[[Schulkonferenz]] die Beschwerden vom Klassensprecher entgegennehmen. Die Form ist wiederum nicht vorgegeben, so besteht z.B. kein Recht auf Teilnahme an der [[Schulkonferenz]], es kann auch ein Beschwerdebrief vom Klassensprecher gefordert werden. &lt;br /&gt;
Das Beschwerderecht ist eng mit dem Anhörungs- und Vorschlagsrecht verbunden. Das Anhörungs- und Vorschlagsrecht bezieht sich auf Vorschläge der Schüler. Das Beschwerderecht hingegen bezieht sich auf die Unzufriedenheit der Schüler. Man kann sagen, das Anhörungs- und Vorschlagsrecht beinhaltet das Recht auf positives Feedback vorzubringen, das Beschwerderecht das Recht negatives Feedback vorzubringen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Aus dem Beschwerderecht kann eine Beschwerdeaufgabe abgeleitet werden. Wenn seine Mitschüler sich über etwas beschweren, wollen und eine Beschwerde haben, ist der Klassensprecher dafür da sein Recht zu nutzen und diese Beschwerde vorzubringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gleichbehandlungsrecht===&lt;br /&gt;
Die Klassensprecher dürfen wegen ihrer Tätigkeit in der [[Schülervertretung]] nicht benachteiligt und nicht bevorzugt werden. Anders formuliert, es ist der Schule (z.B. den Lehrern oder der Schulleitung) verboten, Klassensprecher wegen ihres Amtes in der [[Schülervertretung]] anders zu behandeln als ihre Mitschüler. Sie dürfen weder schlechter behandelt werden (Benachteiligungsverbot) noch stehen ihnen bestimmte Vorteile zu (Bevorzugungsverbot). Ein Lehrer darf z.B. einem Klassensprecher keine schlechten Zensuren geben, weil er eine Beschwerde zum Unterricht dieses Lehrers vorgebracht hat. Umgedreht darf er auch keine besseren Zensuren bekommen, nur weil er Klassensprecher ist. Das Benachteiligungsverbot und das Bevorteilungsverbot bilden zusammen das Gleichbehandlungsrecht. Der Klassensprecher hat das Recht im Vergleich zu seinen Mitschülern gleich behandelt zu werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das Gleichbehandlungsrecht gilt nicht, wenn der Klassensprecher seine Rechte/Aufgaben als Schülervertreter wahrnimmt. In diesem Fall wird er natürlich anders behandelt als seine Mitschüler, die keine Schülervertreter sind. So ist es z.B. keine Bevorzugung des Klassensprechers, wenn er für eine Schülerratssitzung freigestellt wird, denn hier nimmt der Klassensprecher nur seine Aufgaben als Schülervertreter wahr.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zum Gleichbehandlungsrecht zählt auch das Recht, dass der Klassensprecher eine Tätigkeitsbescheinigung erhält. Die Lehrer bzw. die Schulleitung müssen, wenn der Klassensprecher es beantragt, auf seinem Zeugnis vermerken, dass er Klassensprecher war. Stattdessen können sie ihm auch einen Tätigkeitsnachweis in anderer, gleichwertiger Form ausstellen (z.B. mit einem Brief, den der Schulleiter unterschreibt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weisungsfreiheit (Recht auf Weisungsfreiheit)===&lt;br /&gt;
Klassensprecher sind gemäß § 1 Abs. 5 [[Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)]] nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden. Sie sind also nicht verpflichtet, sich von der Schule (Lehrer/Eltern /Schulleitung) vorschreiben zu lassen, wie sie ihre Aufgaben als Schülervertreter wahrnehmen. Bei ihrer Arbeit als Schülervertreter müssen sie sich nicht vor der Schule rechtfertigen, sondern vor den Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Weisungsfreiheit beinhaltet nicht, dass die Klassensprecher immer ihren Willen bekommen müssen. So kann z.B. der Schulleiter dem Klassensprecher einen Gesprächstermin verweigern und ihn anweisen, seine Beschwerden schriftlich einzureichen. Auch beschränkt sich die Weisungsfreiheit auf die Tätigkeit als Schülervertreter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Klassensprecherstunde (Recht auf Klassensprecherstunde)===&lt;br /&gt;
Für die Angelegenheit der Schülermitwirkung muss den Schülerinnen und Schülern einer Klasse bis zu einer halben Unterrichtsstunde (ca. 23 Minuten) pro Woche zur Verfügung gestellt werden. Der Klassensprecher kann das beim Klassenlehrer oder beim Fachlehrer beantragen.&lt;br /&gt;
Damit hat der Klassensprecher das Recht, jede Woche bis zu 23 Minuten lang mit seinen Mitschülern über schulische Themen zu sprechen und zu diskutieren. Der Anspruch besteht jede Woche erneut, d.h. eine halbe Unterrichtsstunde pro Woche. Es gibt kein Recht darauf, diese halbe Unterrichtsstunde an einem bestimmten Tag oder in einem bestimmten Unterrichtsfach abzuhalten. Die Lehrer sind nur verpflichtet, eine halbe Unterrichtsstunde pro Woche während der regulären Unterrichtszeit einzuräumen. Auch darf sie nicht am Wochenende oder während Schulveranstaltungen (Wandertage, Klassenfahrten, etc.) liegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mitwirkung im [[Schülerrat]], Wahlrecht===&lt;br /&gt;
Die Klassensprecher sind automatisch Mitglied im [[Schülerrat]]. Sie haben deswegen das Recht auf Teilnahme an den Schülerratssitzungen. Außerdem haben sie Wahlrecht bei der Wahl des [[Schülersprecher]]s. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Klassensprecher haben das Recht, für die Teilnahme an den Schülerratssitzungen freigestellt zu werden. Sie fehlen während der Schülerratssitzungen somit nicht unentschuldigt.&lt;br /&gt;
Gleichzeitig entsteht aus der Mitgliedschaft im [[Schülerrat]] eine Aufgabe des Klassensprechers. Er soll für seine Klasse an den Schülerratssitzungen teilnehmen und sich dort beteiligen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das Recht auf Teilnahme und das Wahlrecht können durch den [[Schülerrat]] eingeschränkt werden. So kann der [[Schülerrat]] z.B. beschließen, dass er Sitzungen getrennt nach Klassenstufen durchführt, dann können nur die Klassensprecher bestimmter Klassenstufen teilnehmen. Auch kann der [[Schülerrat]] die Wahl des [[Schülersprecher]]s durch alle Schülerinnen und Schüler beschließen, dann haben die Klassensprecher folglich kein Wahlrecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Klassesprecher in der Grundschule===&lt;br /&gt;
In der Grundschule können in den Klassen ebenfalls Klassensprecher und Stellvertretende Klassensprecher gewählt werden. Anders als bei den weiterführenden Schulen ist die Wahl in den Klassen 1-4 keine Pflicht. Die Klassenlehrer entscheiden, ob Klassensprecher gewählt werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Klassensprecher an der Grundschule haben nicht dieselben Rechte wie die Klassensprecher an den weiterführenden Schulen. Für sie gelten die oben genannten Rechte nicht im gleichen Maße. Welche Aufgaben die Klassensprecher haben, entscheidet die Schule oder der Klassenlehrer. Außerdem wird an Grundschulen kein [[Schülerrat]] gebildet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Klassensprecher in der Sekundarstufe II===&lt;br /&gt;
In der Sekundarstufe II (Klasse 11/12/13 an Gymnasien und Beruflichen Gymnasien) werden oft keine Klassen gebildet, sondern Kurse. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Unterrichtung in Jahrgangsstufen im Sinne von § 7 Abs. 2 [[Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)]]. Für die Sekundarstufe II gibt es zwei Varianten, Klassensprecher bzw. deren Ersatz zu wählen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Eine Möglichkeit besteht in der Wahl von Kurssprechern. In der Regel werden bestimmte Stamm- oder Tutorenkurse benannt. In diesen werden dann Kurssprecher gewählt.&lt;br /&gt;
Eine andere Variante besteht in der Wahl von Jahrgangstufensprechern. Dabei werden für je 20 Schüler ein Vertreter gewählt. Die Wahl erfolgt dann im ganzen Jahrgang, unabhängig von den Kursen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=Klassensprecher&amp;diff=95</id>
		<title>Klassensprecher</title>
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		<updated>2020-01-21T11:22:19Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Klassensprecher sind die Vertreter ihrer Schulklasse. Sie sind die Schülervertreter auf Klassen- und Kursebene. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Stellung in der [[Schülervertretung]]==&lt;br /&gt;
Der Klassensprecher vertritt seine Schulklasse und deren Schülerinnen und Schüler. Er vertritt sie gegenüber Lehrern, Eltern und im [[Schülerrat]]. Der Klassensprecher ist der erste [[Schülervertretung | Schülervertreter]], den die Schülerinnen und Schüler wählen. Klassensprecherinnen und [[Klassensprecher]] sind in Sachsen die Basis der [[Schülervertretung]], weil sie die direkten Verbindung zu einzelnen Schülerinnen und Schülern haben. Sie sind deswegen aus zwei Gründen für die [[Schülervertretung]] wichtig: Einerseits tragen sie die Meinungen und Wünsche ihrer Mitschüler zum [[Schülerrat]] und von dort weiter in die [[Schulkonferenz]], zu Lehrern, zu Eltern, zur Schulleitung, in die [[Kreisschülerrat | Kreisschülerräte]] und in den [[LandesSchülerRat Sachsen | LandesSchülerRat ]]). Andererseits erhalten sie im [[Schülerrat]] die Informationen (aus der Arbeit des Schülerrates, aus anderen Gremien an der Schule, aus der [[Schulkonferenz]], aus dem Kreis- und [[LandesSchülerRat Sachsen | LandesSchülerRat ]]) und geben sie an ihre Mitschüler weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wahl und Amtszeit==&lt;br /&gt;
In jeder Klasse ab der Klassenstufe 5 müssen Klassensprecher gewählt werden (zu Klassensprechern an Grundschulen siehe unten). Die Wahl soll bis zum Ende der zweiten Unterrichtswoche erfolgen. Für die Wahl gelten die [[demokratische Wahlgrundsätze | demokratischen Wahlgrundsätze]]. Gewählt werden an den meisten Schulen am Anfang eines jeden Schuljahres ein Klassensprecher und ein Stellvertretender Klassensprecher pro Schulklasse. Der genaue Ablauf der Wahl kann an jeder Schule anders aussehen. &lt;br /&gt;
Der Klassensprecher und sein Stellvertreter sind in der Regel ein Schuljahr lang im Amt. Es kann sein, dass der [[Schülerrat]] einer Schule entscheidet, dass die Klassensprecher zwei Schuljahre lang im Amt sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechte und Aufgaben==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
Gemäß § 4 Abs. 1 [[Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)]] ist der Klassensprecher ein Organ der [[Schülervertretung]]. Damit darf er die Rechte der [[Schülervertretung]] (§ 51 Abs. 1 SächsSchulG) wahrnehmen. Außerdem gelten für ihn weitere Rechte und Aufgaben. Die Wahrnehmung dieser Rechte und Aufgaben sind als erstes Aufgaben des Klassensprechers, sie gelten aber auch für den Stellvertretenden Klassensprecher.&lt;br /&gt;
===Vertretung seiner Klasse ([[Vertretungsrecht]]/Vertretungsaufgabe)===&lt;br /&gt;
Der Klassensprecher wird gewählt, um die Interessen der Schüler seiner Klasse in allen sie betreffenden Fragen der Schule und des Unterrichts zu vertreten. Er hat also ein Recht auf Vertretung seiner Klassen, wenn es um die Schule und um den Unterricht geht. Dieses Recht ist gleichzeitig auch seine wichtigste Aufgabe. &lt;br /&gt;
Das [[Vertretungsrecht]] bedeutet, dass nur der Klassensprecher für sich in Anspruch nehmen darf, die Interessen seiner Klasse zu vertreten. Andere Personen (andere Mitschüler oder Lehrer) können das nicht. Dieses Recht nimmt der Klassensprecher z.B. gegenüber Lehrern oder im [[Schülerrat]] wahr. Allerdings ist es deshalb auch die Aufgabe des Klassensprechers, mit seinen Mitschülern im Gespräch zu bleiben und ihre Meinungen und Interessen ernst zu nehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Informationsrecht/Informationsaufgabe===&lt;br /&gt;
Die Klassensprecher haben gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 SächsSchulG ein Informationsrecht. Laut dem [[Schulgesetz]] bedeutet das, dass er in allen die Schülerschaft betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert werden soll. Der Klassensprecher einer Klasse soll demnach vom Klassenlehrer, von Fachlehrern und von anderen Gremien in der Schule (z.B. Schulleitung, [[Elternrat]]) über alle Dinge informiert werden, die seine Klasse und seine Mitschüler betreffen. Nicht festgelegt ist, wie diese Information erfolgt. So kann beispielweise die Schulleitung (über den [[Schülersprecher]] oder persönlich) auf einer Schülerratssitzung Informationen an die Klassensprecher weitergeben, die Klassensprecher müssen also nicht einzeln informiert werden. Auch kann der Klassensprecher gemeinsam mit seinen Mitschülern informiert werden, z.B. wenn ein Fachlehrer den Termin für eine Klassenarbeit bekannt gibt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das Informationsrecht beinhaltet allerdings das Recht, dass Lehrer oder die Schulleitung dem Klassensprecher auf Nachfrage Informationen geben müssen, wenn es um eine Angelegenheit geht, die unter das Informationsrecht aus dem [[Schulgesetz]] fällt.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Aus dem Informationsrecht resultiert auch eine Informationsaufgabe. Der Klassensprecher hat die Aufgabe, die Informationen, die er durch das Informationsrecht erhält, auch an seiner Mitschüler weiterzugeben. Außerdem hat er die Aufgabe solche Informationen zu erfragen, wenn seine Mitschüler sich dafür interessieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anhörungs- und Vorschlagsrecht/Vorschlagsaufgabe===&lt;br /&gt;
Das Anhörungs- und Vorschlagsrecht der Klassensprecher (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 SächsSchulG) ist das Recht, Wünsche und Anregungen der Schüler an die Lehrer, den Schulleiter und den [[Elternrat]] zu übermitteln. Der Klassensprecher kann die Meinung, die Wünsche/Vorschläge und die Anliegen seiner Mitschüler weitergeben (Vorschläge machen). Er hat vor allem das Recht dabei gehört zu werden, die Lehrer/Eltern /Schulleitung müssen es sich also anhören, was der Klassensprecher zu sagen hat. Auch hier ist die Form nicht vorgegeben, d.h. der Schulleiter kann z.B. verlangen, dass der Klassensprecher seine Anliegen aufschreibt, statt einen Gesprächstermin zu machen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Aus dem Anhörung- und Vorschlagsrecht folgert für den Klassensprecher auch die Vorschlagsaufgabe. Er soll Meinung, Wünsche und Anliegen seiner Mitschüler weiterleiten und vertreten, um seinen Mitschülern Gehör zu verschaffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vermittlungsrecht/Vermittlungsaufgabe===&lt;br /&gt;
Das Vermittlungsrecht (§ 51 Abs. 1 Nr. 3 SächsSchulG) bedeutet, die Klassensprecher sollen auf Antrag des betroffenen Schülers ihre Hilfe und Vermittlung einsetzen, wenn ein Mitschüler glaubt ihm, sei Unrecht geschehen. Wenn ein Schüler sich unfair behandelt fühlt, kann er seinen Klassensprecher um Hilfe bitten. Der Klassensprecher hat dann wiederum das Recht, sich für den Schüler einzusetzen, er darf dann von Lehrern/Schulleitung/[[Elternrat]] nicht ausgeschlossen werden.&lt;br /&gt;
Umgedreht entsteht aus dem Vermittlungsrecht auch eine Vermittlungsaufgabe. Wenn ein Schüler seinen Klassensprecher um Hilfe bittet, soll er diese Hilfe auch leisten und von seinem Vermittlungsrecht gebrauch machen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wichtig sind dabei zwei Dinge. Einerseits ist im [[Schulgesetz]] von Vermittlung die Rede. Der Klassensprecher soll sich also bemühen, dass eine Einigung und ein Kompromiss zu Gunsten seines Mitschülers zu Stande kommen. Er soll nicht kompromisslos auf der Seite seines Mitschülers stehen, sondern sich für eine Einigung einsetzen. Andererseits kann der Klassensprecher vom Vermittlungsrecht nur auf Antrag eines Mitschülers Gebrauch machen. Er hat nicht das Recht von sich aus einen Mitschüler zu unterstützen, sich also einzumischen, sondern der jeweilige Schüler muss damit auch einverstanden sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beschwerderecht/Beschwerdeaufgabe===&lt;br /&gt;
Inhalt des Beschwerderechts ist das Recht der Klassensprecher, Beschwerden allgemeiner Art z.B. bei Lehrern, beim Schulleiter und in der [[Schulkonferenz]] vorzubringen. Umgedreht müssen Lehrer/Schulleiter/[[Schulkonferenz]] die Beschwerden vom Klassensprecher entgegennehmen. Die Form ist wiederum nicht vorgegeben, so besteht z.B. kein Recht auf Teilnahme an der [[Schulkonferenz]], es kann auch ein Beschwerdebrief vom Klassensprecher gefordert werden. &lt;br /&gt;
Das Beschwerderecht ist eng mit dem Anhörungs- und Vorschlagsrecht verbunden. Das Anhörungs- und Vorschlagsrecht bezieht sich auf Vorschläge der Schüler. Das Beschwerderecht hingegen bezieht sich auf die Unzufriedenheit der Schüler. Man kann sagen, das Anhörungs- und Vorschlagsrecht beinhaltet das Recht auf positives Feedback vorzubringen, das Beschwerderecht das Recht negatives Feedback vorzubringen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Aus dem Beschwerderecht kann eine Beschwerdeaufgabe abgeleitet werden. Wenn seine Mitschüler sich über etwas beschweren, wollen und eine Beschwerde haben, ist der Klassensprecher dafür da sein Recht zu nutzen und diese Beschwerde vorzubringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gleichbehandlungsrecht===&lt;br /&gt;
Die Klassensprecher dürfen wegen ihrer Tätigkeit in der [[Schülervertretung]] nicht benachteiligt und nicht bevorzugt werden. Anders formuliert, es ist der Schule (z.B. den Lehrern oder der Schulleitung) verboten, Klassensprecher wegen ihres Amtes in der [[Schülervertretung]] anders zu behandeln als ihre Mitschüler. Sie dürfen weder schlechter behandelt werden (Benachteiligungsverbot) noch stehen ihnen bestimmte Vorteile zu (Bevorzugungsverbot). Ein Lehrer darf z.B. einem Klassensprecher keine schlechten Zensuren geben, weil er eine Beschwerde zum Unterricht dieses Lehrers vorgebracht hat. Umgedreht darf er auch keine besseren Zensuren bekommen, nur weil er Klassensprecher ist. Das Benachteiligungsverbot und das Bevorteilungsverbot bilden zusammen das Gleichbehandlungsrecht. Der Klassensprecher hat das Recht im Vergleich zu seinen Mitschülern gleich behandelt zu werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das Gleichbehandlungsrecht gilt nicht, wenn der Klassensprecher seine Rechte/Aufgaben als Schülervertreter wahrnimmt. In diesem Fall wird er natürlich anders behandelt als seine Mitschüler, die keine Schülervertreter sind. So ist es z.B. keine Bevorzugung des Klassensprechers, wenn er für eine Schülerratssitzung freigestellt wird, denn hier nimmt der Klassensprecher nur seine Aufgaben als Schülervertreter wahr.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zum Gleichbehandlungsrecht zählt auch das Recht, dass der Klassensprecher eine Tätigkeitsbescheinigung erhält. Die Lehrer bzw. die Schulleitung müssen, wenn der Klassensprecher es beantragt, auf seinem Zeugnis vermerken, dass er Klassensprecher war. Stattdessen können sie ihm auch einen Tätigkeitsnachweis in anderer, gleichwertiger Form ausstellen (z.B. mit einem Brief, den der Schulleiter unterschreibt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weisungsfreiheit (Recht auf Weisungsfreiheit)===&lt;br /&gt;
Klassensprecher sind gemäß § 1 Abs. 5 [[Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)]] nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden. Sie sind also nicht verpflichtet, sich von der Schule (Lehrer/Eltern /Schulleitung) vorschreiben zu lassen, wie sie ihre Aufgaben als Schülervertreter wahrnehmen. Bei ihrer Arbeit als Schülervertreter müssen sie sich nicht vor der Schule rechtfertigen, sondern vor den Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Weisungsfreiheit beinhaltet nicht, dass die Klassensprecher immer ihren Willen bekommen müssen. So kann z.B. der Schulleiter dem Klassensprecher einen Gesprächstermin verweigern und ihn anweisen, seine Beschwerden schriftlich einzureichen. Auch beschränkt sich die Weisungsfreiheit auf die Tätigkeit als Schülervertreter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Klassensprecherstunde (Recht auf Klassensprecherstunde)===&lt;br /&gt;
Für die Angelegenheit der Schülermitwirkung muss den Schülerinnen und Schülern einer Klasse bis zu einer halben Unterrichtsstunde (ca. 23 Minuten) pro Woche zur Verfügung gestellt werden. Der Klassensprecher kann das beim Klassenlehrer oder beim Fachlehrer beantragen.&lt;br /&gt;
Damit hat der Klassensprecher das Recht, jede Woche bis zu 23 Minuten lang mit seinen Mitschülern über schulische Themen zu sprechen und zu diskutieren. Der Anspruch besteht jede Woche erneut, d.h. eine halbe Unterrichtsstunde pro Woche. Es gibt kein Recht darauf, diese halbe Unterrichtsstunde an einem bestimmten Tag oder in einem bestimmten Unterrichtsfach abzuhalten. Die Lehrer sind nur verpflichtet, eine halbe Unterrichtsstunde pro Woche während der regulären Unterrichtszeit einzuräumen. Auch darf sie nicht am Wochenende oder während Schulveranstaltungen (Wandertage, Klassenfahrten, etc.) liegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mitwirkung im [[Schülerrat]], Wahlrecht===&lt;br /&gt;
Die Klassensprecher sind automatisch Mitglied im [[Schülerrat]]. Sie haben deswegen das Recht auf Teilnahme an den Schülerratssitzungen. Außerdem haben sie Wahlrecht bei der Wahl des [[Schülersprecher]]s. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Klassensprecher haben das Recht, für die Teilnahme an den Schülerratssitzungen freigestellt zu werden. Sie fehlen während der Schülerratssitzungen somit nicht unentschuldigt.&lt;br /&gt;
Gleichzeitig entsteht aus der Mitgliedschaft im [[Schülerrat]] eine Aufgabe des Klassensprechers. Er soll für seine Klasse an den Schülerratssitzungen teilnehmen und sich dort beteiligen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das Recht auf Teilnahme und das Wahlrecht können durch den [[Schülerrat]] eingeschränkt werden. So kann der [[Schülerrat]] z.B. beschließen, dass er Sitzungen getrennt nach Klassenstufen durchführt, dann können nur die Klassensprecher bestimmter Klassenstufen teilnehmen. Auch kann der [[Schülerrat]] die Wahl des [[Schülersprecher]]s durch alle Schülerinnen und Schüler beschließen, dann haben die Klassensprecher folglich kein Wahlrecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Klassesprecher in der Grundschule===&lt;br /&gt;
In der Grundschule können in den Klassen ebenfalls Klassensprecher und Stellvertretende Klassensprecher gewählt werden. Anders als bei den weiterführenden Schulen ist die Wahl in den Klassen 1-4 keine Pflicht. Die Klassenlehrer entscheiden, ob Klassensprecher gewählt werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Klassensprecher an der Grundschule haben nicht dieselben Rechte wie die Klassensprecher an den weiterführenden Schulen. Für sie gelten die oben genannten Rechte nicht im gleichen Maße. Welche Aufgaben die Klassensprecher haben, entscheidet die Schule oder der Klassenlehrer. Außerdem wird an Grundschulen kein [[Schülerrat]] gebildet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Klassensprecher in der Sekundarstufe II===&lt;br /&gt;
In der Sekundarstufe II (Klasse 11/12/13 an Gymnasien und Beruflichen Gymnasien) werden oft keine Klassen gebildet, sondern Kurse. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Unterrichtung in Jahrgangsstufen im Sinne von § 7 Abs. 2 [[Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)]]. Für die Sekundarstufe II gibt es zwei Varianten, Klassensprecher bzw. deren Ersatz zu wählen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Eine Möglichkeit besteht in der Wahl von Kurssprechern. In der Regel werden bestimmte Stamm- oder Tutorenkurse benannt. In diesen werden dann Kurssprecher gewählt.&lt;br /&gt;
Eine andere Variante besteht in der Wahl von Jahrgangstufensprechern. Dabei werden für je 20 Schüler ein Vertreter gewählt. Die Wahl erfolgt dann im ganzen Jahrgang, unabhängig von den Kursen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=Klassensprecher&amp;diff=94</id>
		<title>Klassensprecher</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://sv-wiki.de/index.php?title=Klassensprecher&amp;diff=94"/>
		<updated>2020-01-21T11:01:59Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Klassensprecher sind die Vertreter ihrer Schulklasse. Sie sind die Schülervertreter auf Klassen- und Kursebene. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Stellung in der [[Schülervertretung]]==&lt;br /&gt;
Der Klassensprecher vertritt seine Schulklasse und deren Schülerinnen und Schüler. Er vertritt sie gegenüber Lehrern, Eltern und im [[Schülerrat]]. Der Klassensprecher ist der erste [[Schülervertretung | Schülervertreter]], den die Schülerinnen und Schüler wählen. Klassensprecherinnen und [[Klassensprecher]] sind in Sachsen die Basis der [[Schülervertretung]], weil sie die direkten Verbindung zu einzelnen Schülerinnen und Schüler haben. Sie sind deswegen aus zwei Gründen für die [[Schülervertretung]] wichtig: Einerseits tragen sie die Meinungen und Wünsche ihrer Mitschüler zum [[Schülerrat]] (und von dort weiter in die [[Schulkonferenz]], zu Lehrern, zu Eltern , zur Schulleitung, in die [[Kreisschülerrat | Kreisschülerräte]] und den [[LandesSchülerRat Sachsen | LandesSchülerRat ]]). Andererseits erhalten sie im [[Schülerrat]] die Informationen (aus der Arbeit des Schülerrates, aus anderen Gremien an der Schule, aus der [[Schulkonferenz]], aus dem Kreis- und [[LandesSchülerRat Sachsen | LandesSchülerRat ]]) und geben sie an ihre Mitschüler weiter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wahl und Amtszeit==&lt;br /&gt;
In jeder Klasse ab der Klassenstufe 5 müssen Klassensprecher gewählt werden (zu Klassensprechern an Grundschulen siehe unten). Die Wahl soll bis zum Ende der zweiten Unterrichtswoche erfolgen. Für die Wahl gelten die [[demokratische Wahlgrundsätze | demokratischen Wahlgrundsätze]]. Gewählt werden ein Klassensprecher und ein Stellvertretender Klassensprecher pro Schulklasse. Der genaue Ablauf der Wahl kann an jeder Schule anders aussehen. &lt;br /&gt;
Der Klassensprecher und sein Stellvertreter sind in der Regel ein Schuljahr lang im Amt. Es kann sein, dass der [[Schülerrat]] einer Schule entscheidet, dass die Klassensprecher zwei Schuljahre lang im Amt sind. An den meisten Schulen wird also am Anfang jeden Schuljahres ein Klassesprecher und ein Stellvertretender Klassensprecher gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechte und Aufgaben==&lt;br /&gt;
===Allgemeines===&lt;br /&gt;
Gemäß § 4 Abs. 1 [[Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)]] ist der Klassensprecher ein Organ der [[Schülervertretung]]. Damit darf er die Rechte der [[Schülervertretung]] (§ 51 Abs. 1 SächsSchulG) wahrnehmen. Außerdem gelten für ihn weitere Rechte und Aufgaben. Die Wahrnehmung dieser Rechte und Aufgaben sind als erstes Aufgaben des Klassensprechers, sie gelten aber auch für den Stellvertretenden Klassensprecher.&lt;br /&gt;
===Vertretung seiner Klasse ([[Vertretungsrecht]]/Vertretungsaufgabe)===&lt;br /&gt;
Der Klassensprecher wird gewählt, um die Interessen der Schüler seiner Klasse in allen sie betreffenden Fragen der Schule und des Unterrichts zu vertreten. Er hat also ein Recht auf Vertretung seiner Klassen, wenn es um die Schule und um den Unterricht geht. Dieses Recht ist gleichzeitig auch seine wichtigste Aufgabe. &lt;br /&gt;
Das [[Vertretungsrecht]] bedeutet, dass nur der Klassensprecher für sich in Anspruch nehmen darf, die Interessen seiner Klasse zu vertreten. Andere Personen (andere Mitschüler oder Lehrer) können das nicht. Dieses Recht nimmt der Klassensprecher z.B. gegenüber Lehrern oder im [[Schülerrat]] wahr. Allerdings ist es deshalb auch die Aufgabe des Klassensprechers, mit seinen Mitschülern im Gespräch zu bleiben und ihre Meinungen und Interessen ernst zu nehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Informationsrecht/Informationsaufgabe===&lt;br /&gt;
Die Klassensprecher haben gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 SächsSchulG ein Informationsrecht. Laut dem [[Schulgesetz]] bedeutet das, dass er in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert werden soll. Der Klassensprecher einer Klasse soll demnach vom Klassenlehrer, von Fachlehrern und von anderen Gremien in der Schule (z.B. Schulleitung, [[Elternrat]]) über alle Dinge informiert werden, die ihre Klassen und seine Mitschüler betreffen. Nicht festgelegt ist wie diese Information erfolgt. So kann beispielweise die Schulleitung (über den [[Schülersprecher]] oder persönlich) auf einer Schülerratssitzung Informationen an die Klassensprecher weitergeben, die Klassensprecher müssen als nicht einzeln informiert werden. Auch kann der Klassensprecher gemeinsam mit seinen Mitschülern informiert werden, z.B. wenn ein Fachlehrer den Termin für eine Klassenarbeit bekannt gibt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das Informationsrecht beinhaltet allerdings das Recht, dass Lehrer oder die Schulleitung dem Klassensprecher auf Nachfrage Informationen geben müssen, wenn es um eine Angelegenheit geht, die unter das Informationsrecht aus dem [[Schulgesetz]] fällt.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Aus dem Informationsrecht resultiert auch eine Informationsaufgabe. Der Klassesprecher hat die Aufgabe die Informationen, die er durch das Informationsrecht erhält, auch an seiner Mitschüler weiterzugeben. Außerdem hat er die Aufgabe solche Informationen zu erfragen, wenn seine Mitschüler sich dafür interessieren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Anhörungs- und Vorschlagsrecht/Vorschlagsaufgabe===&lt;br /&gt;
Das Anhörungs- und Vorschlagsrecht der Klassensprecher (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 SächsSchulG) ist das Recht, Wünsche und Anregungen der Schüler an Lehrer, den Schulleiter und den [[Elternrat]] zu übermitteln. Die Klassensprecher kann die Meinung, die Wünsche/Vorschläge und die Anliegen seiner Mitschüler weitergeben (Vorschläge machen). Er hat vor allem das Recht dabei gehört zu werden, die Lehrer/Eltern /Schulleitung müssen es sich also anhören was der Klassensprecher zu sagen hat. Auch hier ist die Form nicht vorgegeben, d.h. der Schulleiter kann z.B. verlangen, dass der Klassensprecher seine Anliegen aufschreibt, statt einen Gesprächstermin zu machen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Aus dem Anhörung- und Vorschlagsrecht folgert für den Klassensprecher auch die Vorschlagsaufgabe. Er soll Meinung, Wünsche und Anliegen seiner Mitschüler weiterleiten und vertreten, um seinen Mitschülern Gehör zu verschaffen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Vermittlungsrecht/Vermittlungsaufgabe===&lt;br /&gt;
Das Vermittlungsrecht (§ 51 Abs. 1 Nr. 3 SächsSchulG) bedeutet, die Klassensprecher sollen auf Antrag des betroffenen Schülers ihre Hilfe und Vermittlung einsetzen, wenn ein Mitschüler glaubt ihm sei Unrecht geschehen. Wenn ein Schüler sich unfair behandelt fühlt, kann er seinen Klassensprecher um Hilfe bitten. Der Klassensprecher hat dann wiederum das Recht, sich für den Schüler einzusetzen, er darf dann von Lehrern/Schulleitung/[[Elternrat]] nicht ausgeschlossen werden.&lt;br /&gt;
Umgedreht entsteht aus dem Vermittlungsrecht auch eine Vermittlungsaufgabe. Wenn ein Schüler seinen Klassensprecher um Hilfe bittet, soll er diese Hilfe auch leisten und von seinem Vermittlungsrecht gebraucht machen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wichtig sind dabei zwei Dinge. Einerseits ist im [[Schulgesetz]] von Vermittlung die Rede. Der Klassensprecher soll sich also bemühen, dass eine Einigung und ein Kompromiss zu Gunsten seines Mitschülers zu Stande kommen. Er soll nicht kompromisslos auf der Seite seines Mitschülers stehen, sondern sich für eine Einigung einsetzen. Andererseits kann der Klassensprecher vom Vermittlungsrecht nur auf Antrag eines Mitschülers Gebrauch machen. Er hat nicht das Recht von sich aus einen Mitschüler zu unterstützen, sich also einzumischen, sondern der jeweilige Schüler muss damit auch einverstanden sein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beschwerderecht/Beschwerdeaufgabe===&lt;br /&gt;
Inhalt des Beschwerderechts ist das Recht der Klassensprecher, Beschwerden allgemeiner Art z.B. bei Lehrern, beim Schulleiter und in der [[Schulkonferenz]] vorzubringen. Umgedreht müssen Lehrer/Schulleiter/[[Schulkonferenz]] die Beschwerden vom Klassensprecher entgegennehmen. Die Form ist wiederum nicht vorgegeben, so besteht z.B. kein Recht auf Teilnahme an der [[Schulkonferenz]], es kann auch ein Beschwerdebrief vom Klassensprecher gefordert werden. &lt;br /&gt;
Das Beschwerderecht ist eng mit dem Anhörungs- und Vorschlagsrecht verbunden. Das Anhördungs- und Vorschlagsrecht bezieht sich auf Vorschläge der Schüler. Das Beschwerderecht hingegen bezieht sich auf die Unzufriedenheit der Schüler. Man kann sagen, das Anhörungs- und Vorschlagsrecht beinhaltet das Recht auf positives Feedback vorzubringen, das Beschwerderecht das Recht negatives Feedback vorzubringen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Aus dem Beschwerderecht kann eine Beschwerdeaufgabe abgeleitet werden. Wenn seine Mitschüler sich über etwas beschweren wollen und eine Beschwerde haben, ist der Klassensprecher dafür da sein Recht zu nutzen und diese Beschwerden vorzubringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Gleichbehandlungsrecht===&lt;br /&gt;
Die Klassensprecher dürfen wegen ihrer Tätigkeit in der [[Schülervertretung]] nicht benachteiligt und nicht bevorzugt werden. Anders formuliert ist es der Schule (z.B. Lehrern oder der Schulleitung) verboten, Klassensprecher wegen ihrem Amt in der [[Schülervertretung]] anders zu behandeln als ihre Mitschüler. Sie dürfen weder schlechter behandelt werden (Benachteiligungsverbot) noch stehen ihnen bestimmte Vorteile zu (Bevorzugungsverbot). Ein Lehrer darf z.B. einem Klassensprecher keine schlechten Zensuren geben, weil er eine Beschwerde zum Unterricht dieses Lehrers vorgebracht hat. Umgedreht darf er auch keine besseren Zensuren bekommen, nur weil er Klassensprecher ist. Das Benachteiligungsverbot und das Bevorteilungsverbot bilden zusammen das Gleichbehandlungsrecht. Der Klassensprecher hat das Recht im Vergleich zu seinen Mitschülern gleich behandelt zu werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das Gleichbehandlungsrecht gilt nicht, wenn der Klassensprecher seine Rechte/Aufgaben als Schülervertreter wahrnimmt. In diesem Fall wird er natürlich anders behandelt als seine Mitschüler, die keine Schülervertreter sind. So ist es z.B. keine Bevorzugung des Klassensprechers, wenn er für eine Schülerratssitzung freigestellt wird, denn hier nimmt der Klassensprecher nur seine Aufgaben als Schülervertreter wahr.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Zum Gleichbehandlungsrecht zählt auch das Recht, dass der Klassensprecher eine Tätigkeitsbescheinigung erhält. Die Lehrer bzw. die Schulleitung müssen, wenn der Klassensprecher es beantragt, auf seinem Zeugnis vermerken, dass er Klassensprecher war. Stattdessen können sie ihm auch einen Tätigkeitsnachweis in anderer, gleichwertiger Form ausstellen (z.B. mit einem Brief, den der Schulleiter unterschreibt).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Weisungsfreiheit (Recht auf Weisungsfreiheit)===&lt;br /&gt;
Klassensprecher sind gemäß § 1 Abs. 5 [[Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)]] nicht an Weisungen oder Aufträge gebunden. Sie sind also nicht verpflichtet sich von der Schule (Lehrer/Eltern /Schulleitung) vorschreiben zu lassen, wie sie ihre Aufgaben als Schülervertreter wahrnehmen. Bei ihrer Arbeit als Schülervertreter müssen sie sich nicht vor der Schule rechtfertigen, sondern vor den Schülerinnen und Schülern ihrer Klasse. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Weisungsfreiheit beinhaltet nicht, dass die Klassensprecher immer ihren Willen bekommen müssen. So kann z.B. der Schulleiter dem Klassensprecher einen Gesprächstermin verweigern und ihn anweisen, seine Beschwerden schriftliche einzureichen. Auch beschränkt sich die Weisungsfreiheit auf die Tätigkeit als Schülervertreter.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Klassensprecherstunde (Recht auf Klassensprecherstunde)===&lt;br /&gt;
Für die Angelegenheit der Schülermitwirkung muss den Schülerinnen und Schülern einer Klasse bis zu einer halben Unterrichtsstunde (ca. 23 Minuten) pro Woche zur Verfügung gestellt werden. Der Klassensprecher kann das beim Klassenlehrer oder beim Fachlehrer beantragen.&lt;br /&gt;
Damit hat der Klassensprecher das Recht, jede Woche bis zu 23 Minuten lang mit seinen Mitschülern über schulische Themen zu sprechen und zu diskutieren. Der Anspruch besteht jede Woche erneut, d.h. eine halbe Unterrichtsstunde jede Woche. Es gibt kein Recht drauf diese halbe Unterrichtsstunde an einem bestimmten Tag oder in einem bestimmten Unterrichtsfach abzuhalten. Die Lehrer sind nur verpflichtet die Zeit innerhalb der Woche zu gewähren. Wann genau, darauf müssen sich Klassensprecher und Lehrer einigen.&lt;br /&gt;
Die halbe Unterrichtsstunden in der Woche muss innerhalb der normalen Unterrichtszeit stattfinden. Die Lehrer dürfen nicht verlangen sie vor oder nach den Unterrichtsbeginn abzuhalten. Auch darf sie nicht am Wochenende oder bei Schulveranstaltungen (Wandertage, Klassenfahrten, etc.) liegen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Mitwirkung im [[Schülerrat]], Wahlrecht===&lt;br /&gt;
Die Klassensprecher sind automatisch Mitglied im [[Schülerrat]]. Sie haben deswegen das Recht auf Teilnahme an den Schülerratssitzungen. Außerdem haben sie Wahlrecht bei der Wahl des [[Schülersprecher]]s. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Klassensprecher haben das Recht, für die Teilnahme an den Schülerratssitzungen freigestellt zu werden. Sie fehlen während der Schülerratssitzungen nicht unentschuldigt.&lt;br /&gt;
Gleichzeitig entsteht aus der Mitgliedschaft im [[Schülerrat]] eine Aufgabe des Klassensprechers. Er soll für seine Klasse an den Schülerratssitzungen teilnehmen und sich dort beteiligen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Das Recht auf Teilnahme und das Wahlrecht können durch den [[Schülerrat]] eingeschränkt werden. So kann der [[Schülerrat]] z.B. beschließen, dass er Sitzungen getrennt nach Klassenstufen durchführt, dann können nur die Klassensprecher bestimmte Klassenstufen teilnehmen. Auch kann der [[Schülerrat]] die Wahl des [[Schülersprecher]]s durch alle Schülerinnen und Schüler beschließen, dann haben die Klassensprecher folglich kein Wahlrecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Klassesprecher in der Grundschule===&lt;br /&gt;
In der Grundschule können in den Klassen ebenfalls Klassensprecher und Stellvertretende Klassensprecher gewählt werden. Anders als bei den weiterführenden Schulen ist die Wahl in den Klassen 1-4 keine Pflicht. Die Klassenlehrer entscheiden, ob Klassensprecher gewählt werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Klassensprecher an der Grundschule haben nicht dieselben Rechte für wie die Klassensprecher in den weiterführenden Schulen. Für sie gelten die oben genannten Rechte nicht im gleichen Maße. Welche Aufgaben die Klassensprecher haben, entscheidet die Schule oder der Klassenlehrer. Außerdem wird an Grundschulen kein [[Schülerrat]] gebildet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Klassensprecher in der Sekundarstufe II===&lt;br /&gt;
In der Sekundarstufe II (Klasse 11/12/13 an Gymnasien und Beruflichem Gymnasien) werden oft keine Klassen gebildet, sondern Kurse. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Unterrichtung in Jahrgangsstufen im Sinne von § 7 Abs. 2 [[Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)]]. Für die Sekundarstufe 2 gibt es zwei Varianten, Klassensprecher bzw. deren Ersatz zu wählen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Eine Möglichkeit besteht in der Wahl von Kurssprechern. In de Regel werden bestimmte Stamm- oder Tutorenkurse benannt. In diesen werden dann Kurssprecher gewählt.&lt;br /&gt;
Eine andere Variante besteht in der Wahl von Jahrgangstufensprechern. Dabei werden je 20 Schüler ein Vertreter gewählt. Die Wahl erfolgt dann im ganzen Jahrgang, unabhängig von den Kursen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=Gesamtlehrerkonferenz&amp;diff=93</id>
		<title>Gesamtlehrerkonferenz</title>
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		<updated>2020-01-21T10:52:36Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Gesamtlehrerkonferenz (GLK) ist das höchste Gremium der Mitwirkung der Lehrer an der Schule.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zusammensetzung und Sitzungen==&lt;br /&gt;
Die GLK besteht aus allen Lehrerinnen und Lehrern der Schule sowie allen Referendaren und pädagogischen Hilfskräften. Ebenfalls in einigen Fragen beteiligt sind die nebenberuflichen/nebenamtlichen Lehrkräfte und kirchliche Lehrkräfte. Die Mitglieder haben eine Teilnahmepflicht.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Teilnahmerecht ohne Einladung haben der Schulleiter und Vertreter der [[Schulaufsicht|Schulaufsichtsbehörde]].&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
An den Sitzungen können nach gesonderter Einladung weitere Personen teilnehmen. Häufig sind das: Assistenzpersonal der Schule, Sachverständige, Schülervertreter, Elternvertreter, Vertreter von Ausbildungsbetrieben (an Berufsschulen). Theoretisch ist aber auch jede andere Person denkbar.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Leitung der GLK übernimmt immer der Schulleiter oder sein Stellvertreter. Die GLK soll mindestens vier Mal im Schuljahr tagen. Stimmberechtigt bei Abstimmungen sind alle Mitglieder, die eine Teilnahmepflicht haben.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Sitzungen der GLK sind nicht öffentlich. Die Teilnehmer unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht, Ausnahmen gelten für Informationen bei denen Geheimhaltung keinen Sinn ergeben würde.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
==Rechte und Aufgaben==&lt;br /&gt;
Die GLK entscheidet gemäß § 2 Abs. 1 LKonfVO über alle Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind und ihrer Art nach ein Zusammenwirken der Lehrer erfordern. Dazu gehören besonders folgende Angelegenheiten:&lt;br /&gt;
*Grundsätze für einheitliche Maßstäbe bei der Leistungsbewertung und Versetzung,&lt;br /&gt;
*Festlegung der Unterrichts- und Pausenzeiten und der beweglichen Ferientage, soweit nicht schon anderweitig geregelt,&lt;br /&gt;
*allgemeine Empfehlungen für: &lt;br /&gt;
**die Verteilung von Lehraufträgen und Sonderaufgaben,&lt;br /&gt;
**die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung der Stunden- und Aufsichtspläne,&lt;br /&gt;
**die Anordnung von Vertretungsstunden,&lt;br /&gt;
**die Regelstundenermäßigungen im Rahmen der geltenden Bestimmungen,&lt;br /&gt;
**Angelegenheiten der Fort- und Weiterbildung der Lehrer, &lt;br /&gt;
*Beratung des Schulleiters bei der Zusammenarbeit mit dem Schulträger, den Religionsgemeinschaften, den Berufsbildungsstätten sowie sonstigen außerschulischen Institutionen mit Bildungs- und Erziehungsauftrag,&lt;br /&gt;
*Wahl der Vertreter und deren Stellvertreter in der [[Schulkonferenz]] aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder der Gesamtlehrerkonferenz nach § 43 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 5 SächsSchulG, &lt;br /&gt;
*sonstige Angelegenheiten, die der Gesamtlehrerkonferenz durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften übertragen sind.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Außerdem kann die GLK gemäß § 2 Abs. 1 LKonfVO und § 43 Abs. 2 SächsSchulG Beschlüsse zu folgenden Themen treffen, braucht anschließend aber die Zustimmung der [[Schulkonferenz]]:&lt;br /&gt;
*wichtige Maßnahmen für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule, insbesondere das Schulprogramm;&lt;br /&gt;
*Maßnahmen der Qualitätssicherung, insbesondere zur internen Evaluation;&lt;br /&gt;
*Erlass der Hausordnung;&lt;br /&gt;
*schulinterne Grundsätze zur Aufteilung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel sowie ein schulinterner Haushaltsplan;&lt;br /&gt;
*Stellungnahme zu Beschwerden von Schülern, Eltern, Auszubildenden, Ausbildenden oder Arbeitgebern, sofern der Vorgang eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat;&lt;br /&gt;
*das Angebot der nicht verbindlichen Unterrichts- und Schulveranstaltungen;&lt;br /&gt;
*schulinterne Grundsätze für außerunterrichtliche Veranstaltungen (zum Beispiel Klassenfahrten, Wandertage);&lt;br /&gt;
*Ausnahmen zur Überschreitung der Klassenobergrenze;&lt;br /&gt;
*Beschlüsse zur einheitlichen Durchführung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften;&lt;br /&gt;
*Schulpartnerschaften;&lt;br /&gt;
*Kooperationen mit anderen Schulen sowie außerschulischen Partnern wie Hochschulen, der Berufsakademie, Forschungseinrichtungen, Vereinen oder Verbänden; &lt;br /&gt;
*Stellungnahmen der Schule zur:&lt;br /&gt;
**Änderung der Schulart sowie der Teilung, Zusammenlegung oder Erweiterung der Schule; &lt;br /&gt;
**Aufnahme jahrgangsübergreifenden Unterrichts; &lt;br /&gt;
**Durchführung von Schulversuchen; &lt;br /&gt;
**Namensgebung der Schule; &lt;br /&gt;
**Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben an der Schule; &lt;br /&gt;
**Anforderung von Haushaltsmitteln; &lt;br /&gt;
**Anwendung der pauschalisierten Zuweisung von Lehrerarbeitsvermögen gemäß § 3b Absatz 6 SächsSchulG; &lt;br /&gt;
**Erhebung von Kostenbeiträgen gemäß § 38 Absatz 2 Satz 4 und gegebenenfalls deren Höhe. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die GLK entscheidet außerdem über die Bildung weiterer Lehrerkonferenzen. Sie kann entscheiden, manche Aufgaben nicht selbst zu übernehmen, sondern sie dem Schulleiter zu übertragen, damit dieser die Aufgaben übernimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rolle in der Schule==&lt;br /&gt;
Die Gesamtlehrerkonferenz gibt es an jeder Schule, auch dort, wo keine Schüler- oder Elternvertretung besteht. Sie ist neben der [[Schulkonferenz]] das einflussreichste Organ der Schule. Die GLK entscheidet vor allem in pädagogischen Fragen. Sie ist das kollegiale Beratungs- und Entscheidungsorgan für den fachlich-pädagogischen Funktionsbereich der Schule (§ 1 Abs. 2 LKonfVO). &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sie ist in der Mitwirkung der Lehrer das Pendent zum Schülerrat bzw. Elternrat in der Schüler- oder Elternmitwirkung. Sie ermöglicht den Lehrerinnen und Lehrern an der Schule mitzuentscheiden. Die GLK ist außerdem ein Organ der Selbstverwaltung der Schule. Sie ermöglicht den Lehrerinnen und Lehrern über bestimmte schulische und pädagogische Fragen selbst zu entscheiden, statt nur eine Vorgabe aus dem Kultusministerium oder der Schulaufsichtsbehörde umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verhältnis GLK und Schulleitung===&lt;br /&gt;
Die Gesamtlehrerkonferenz entscheidet im Rahmen ihrer Rechte über die oben genannten Angelegenheiten. Der Schulleiter ist dann an die Beschlüsse der GLK gebunden und dafür verantwortlich, sie umzusetzen. Die GLK kann dem Schulleiter also allgemeine Weisungen erteilen. Andererseits kann der Schulleiter die Umsetzungen eines GLK-Beschlusses verweigern, wenn er glaubt, dass er rechtswidrig ist.&lt;br /&gt;
Außerdem kann die GLK, siehe oben, dem Schulleiter Aufgaben aus ihrem Aufgabenbereich übertragen. Die GLK entscheidet damit auch darüber, wieviel der Schulleiter an der Schule entscheiden darf und wieviel die GLK selbst entscheidet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verhältnis GLK und Personalvertretung===&lt;br /&gt;
Neben der GLK gibt es an allen Schulen noch Personalvertretungen. Sie sind der Betriebsrat der Schule. Die Personalvertretung ist dafür verantwortlich, die Lehrerinnen und Lehrer als Arbeitsnehmer zu vertreten, über die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte mitzuentscheiden und einzelne Lehrer bei Streitigkeiten mit ihrem Arbeitgeber zu unterstützen.&lt;br /&gt;
Die GLK ist nicht für Personalangelegenheiten zuständig. Gemäß § 1 Abs. 3 LKonfVO gilt für die GLK: Personelle und soziale Angelegenheiten der Lehrer im Sinne des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen und des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes sowie des Angestelltenrechts dürfen von der GLK nicht erörtert werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gewissermaßen gilt: Die GLK ist für alle Themen zuständig, welche die Lehrkräfte in ihren Aufgaben in der Schule betrifft. Für alle Themen, welche die Lehrkräfte in ihrer Rolle als Arbeitnehmer betreffen, ist die GLK nicht zuständig, das übernimmt die Personalvertretung.&lt;br /&gt;
===Verhältnis GLK und [[Schulkonferenz]]===&lt;br /&gt;
Die GLK entscheidet über zwei Gruppen von Themen (siehe oben): Die Themen, über die sie selbstständig entscheidet und die Themen, bei denen sie das Einverständnis der [[Schulkonferenz]] braucht.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Abgrenzung zwischen den beiden Themengruppen ist nicht ganz klar möglich. Es kann gesagt werden, dass die GLK eher für pädagogische Fragen zuständig ist, während die [[Schulkonferenz]] eher schulpolitische und administrative Fragen zuständig ist. Eine andere Variante zur Abgrenzung lautet: Die GLK ist eher für Fragen des Unterrichts verantwortlich, die [[Schulkonferenz]] für Dinge außerhalb des Unterrichts.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Aus dem Sächsischen Schulgesetz ist keine scharfe Abgrenzung erkennbar. Die GLK kann zu den Themen, die der [[Schulkonferenz]] vorbehalten sind, Beschlüsse fassen. Damit diese gültig werden, muss die [[Schulkonferenz]] jedoch zustimmen. Umgedreht kann die [[Schulkonferenz]] zwar Vorschläge und Empfehlungen auch zu den Themen, über die die GLK entscheidet, machen, die endgültige Entscheidung trifft dann aber die GLK. Anders als die [[Schulkonferenz]], die gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 vor allem für die Beratung wichtiger Angelegenheiten zuständig ist, kann die GLK aus § 2 Abs. 2 LKonfVO das Recht auf Beschlussfassung ableiten.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=Gesamtlehrerkonferenz&amp;diff=92</id>
		<title>Gesamtlehrerkonferenz</title>
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		<updated>2020-01-21T10:51:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Gesamtlehrerkonferenz (GLK) ist das höchste Gremium der Mitwirkung der Lehrer an der Schule.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Zusammensetzung und Sitzungen==&lt;br /&gt;
Die GLK besteht aus allen Lehrerinnen und Lehrern der Schule sowie allen Referendaren und pädagogischen Hilfskräften. Ebenfalls in einigen Fragen beteiligt sind die nebenberuflichen/nebenamtlichen Lehrkräfte und kirchliche Lehrkräfte. Die Mitglieder haben eine Teilnahmepflicht.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Teilnahmerecht ohne Einladung haben der Schulleiter und Vertreter der [[Schulaufsicht|Schulaufsichtsbehörde]].&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
An den Sitzungen können nach gesonderter Einladung weitere Personen teilnehmen. Häufig sind das: Assistenzpersonal der Schule, Sachverständige, Schülervertreter, Elternvertreter, Vertreter von Ausbildungsbetrieben (an Berufsschulen). Theoretisch ist aber auch jede andere Person denkbar.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Leitung der GLK übernimmt immer der Schulleiter oder sein Stellvertreter. Die GLK soll mindestens vier Mal im Schuljahr tagen. Stimmberechtigt bei Abstimmungen sind alle Mitglieder, die eine Teilnahmepflicht haben.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Sitzungen der GLK sind nicht öffentlich. Die Teilnehmer unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht, Ausnahmen gelten für Informationen bei denen Geheimhaltung keinen Sinn ergeben würde.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
==Rechte und Aufgaben==&lt;br /&gt;
Die GLK entscheidet gemäß § 2 Abs. 1 LKonfVO über alle Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind und ihrer Art nach ein Zusammenwirken der Lehrer erfordern. Dazu gehören besonders folgende Angelegenheiten:&lt;br /&gt;
*Grundsätze für einheitliche Maßstäbe bei der Leistungsbewertung und Versetzung,&lt;br /&gt;
*Festlegung der Unterrichts- und Pausenzeiten und der beweglichen Ferientage, soweit nicht schon anderweitig geregelt,&lt;br /&gt;
*allgemeine Empfehlungen für: &lt;br /&gt;
**die Verteilung von Lehraufträgen und Sonderaufgaben,&lt;br /&gt;
**die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung der Stunden- und Aufsichtspläne,&lt;br /&gt;
**die Anordnung von Vertretungsstunden,&lt;br /&gt;
**die Regelstundenermäßigungen im Rahmen der geltenden Bestimmungen,&lt;br /&gt;
**Angelegenheiten der Fort- und Weiterbildung der Lehrer, &lt;br /&gt;
*Beratung des Schulleiters bei der Zusammenarbeit mit dem Schulträger, den Religionsgemeinschaften, den Berufsbildungsstätten sowie sonstigen außerschulischen Institutionen mit Bildungs- und Erziehungsauftrag,&lt;br /&gt;
*Wahl der Vertreter und deren Stellvertreter in der Schulkonferenz aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder der Gesamtlehrerkonferenz nach § 43 Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 5 SächsSchulG, &lt;br /&gt;
*sonstige Angelegenheiten, die der Gesamtlehrerkonferenz durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften übertragen sind.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Außerdem kann die GLK gemäß § 2 Abs. 1 LKonfVO und § 43 Abs. 2 SächsSchulG Beschlüsse zu folgenden Themen treffen, braucht anschließend aber die Zustimmung der Schulkonferenz:&lt;br /&gt;
*wichtige Maßnahmen für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule, insbesondere das Schulprogramm;&lt;br /&gt;
*Maßnahmen der Qualitätssicherung, insbesondere zur internen Evaluation;&lt;br /&gt;
*Erlass der Hausordnung;&lt;br /&gt;
*schulinterne Grundsätze zur Aufteilung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel sowie ein schulinterner Haushaltsplan;&lt;br /&gt;
*Stellungnahme zu Beschwerden von Schülern, Eltern, Auszubildenden, Ausbildenden oder Arbeitgebern, sofern der Vorgang eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat;&lt;br /&gt;
*das Angebot der nicht verbindlichen Unterrichts- und Schulveranstaltungen;&lt;br /&gt;
*schulinterne Grundsätze für außerunterrichtliche Veranstaltungen (zum Beispiel Klassenfahrten, Wandertage);&lt;br /&gt;
*Ausnahmen zur Überschreitung der Klassenobergrenze;&lt;br /&gt;
*Beschlüsse zur einheitlichen Durchführung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften;&lt;br /&gt;
*Schulpartnerschaften;&lt;br /&gt;
*Kooperationen mit anderen Schulen sowie außerschulischen Partnern wie Hochschulen, der Berufsakademie, Forschungseinrichtungen, Vereinen oder Verbänden; &lt;br /&gt;
*Stellungnahmen der Schule zur:&lt;br /&gt;
**Änderung der Schulart sowie der Teilung, Zusammenlegung oder Erweiterung der Schule; &lt;br /&gt;
**Aufnahme jahrgangsübergreifenden Unterrichts; &lt;br /&gt;
**Durchführung von Schulversuchen; &lt;br /&gt;
**Namensgebung der Schule; &lt;br /&gt;
**Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben an der Schule; &lt;br /&gt;
**Anforderung von Haushaltsmitteln; &lt;br /&gt;
**Anwendung der pauschalisierten Zuweisung von Lehrerarbeitsvermögen gemäß § 3b Absatz 6 SächsSchulG; &lt;br /&gt;
**Erhebung von Kostenbeiträgen gemäß § 38 Absatz 2 Satz 4 und gegebenenfalls deren Höhe. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die GLK entscheidet außerdem über die Bildung weiterer Lehrerkonferenzen. Sie kann entscheiden, manche Aufgaben nicht selbst zu übernehmen, sondern sie dem Schulleiter zu übertragen, damit dieser die Aufgaben übernimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rolle in der Schule==&lt;br /&gt;
Die Gesamtlehrerkonferenz gibt es an jeder Schule, auch dort, wo keine Schüler- oder Elternvertretung besteht. Sie ist neben der Schulkonferenz das einflussreichste Organ der Schule. Die GLK entscheidet vor allem in pädagogischen Fragen. Sie ist das kollegiale Beratungs- und Entscheidungsorgan für den fachlich-pädagogischen Funktionsbereich der Schule (§ 1 Abs. 2 LKonfVO). &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Sie ist in der Mitwirkung der Lehrer das Pendent zum Schülerrat bzw. Elternrat in der Schüler- oder Elternmitwirkung. Sie ermöglicht den Lehrerinnen und Lehrern an der Schule mitzuentscheiden. Die GLK ist außerdem ein Organ der Selbstverwaltung der Schule. Sie ermöglicht den Lehrerinnen und Lehrern über bestimmte schulische und pädagogische Fragen selbst zu entscheiden, statt nur eine Vorgabe aus dem Kultusministerium oder der Schulaufsichtsbehörde umzusetzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verhältnis GLK und Schulleitung===&lt;br /&gt;
Die Gesamtlehrerkonferenz entscheidet im Rahmen ihrer Rechte über die oben genannten Angelegenheiten. Der Schulleiter ist dann an die Beschlüsse der GLK gebunden und dafür verantwortlich, sie umzusetzen. Die GLK kann dem Schulleiter also allgemeine Weisungen erteilen. Andererseits kann der Schulleiter die Umsetzungen eines GLK-Beschlusses verweigern, wenn er glaubt, dass er rechtswidrig ist.&lt;br /&gt;
Außerdem kann die GLK, siehe oben, dem Schulleiter Aufgaben aus ihrem Aufgabenbereich übertragen. Die GLK entscheidet damit auch darüber, wieviel der Schulleiter an der Schule entscheiden darf und wieviel die GLK selbst entscheidet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Verhältnis GLK und Personalvertretung===&lt;br /&gt;
Neben der GLK gibt es an allen Schulen noch Personalvertretungen. Sie sind der Betriebsrat der Schule. Die Personalvertretung ist dafür verantwortlich, die Lehrerinnen und Lehrer als Arbeitsnehmer zu vertreten, über die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte mitzuentscheiden und einzelne Lehrer bei Streitigkeiten mit ihrem Arbeitgeber zu unterstützen.&lt;br /&gt;
Die GLK ist nicht für Personalangelegenheiten zuständig. Gemäß § 1 Abs. 3 LKonfVO gilt für die GLK: Personelle und soziale Angelegenheiten der Lehrer im Sinne des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen und des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes sowie des Angestelltenrechts dürfen von der GLK nicht erörtert werden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gewissermaßen gilt: Die GLK ist für alle Themen zuständig, welche die Lehrkräfte in ihren Aufgaben in der Schule betrifft. Für alle Themen, welche die Lehrkräfte in ihrer Rolle als Arbeitnehmer betreffen, ist die GLK nicht zuständig, das übernimmt die Personalvertretung.&lt;br /&gt;
===Verhältnis GLK und Schulkonferenz===&lt;br /&gt;
Die GLK entscheidet über zwei Gruppen von Themen (siehe oben): Die Themen, über die sie selbstständig entscheidet und die Themen, bei denen sie das Einverständnis der Schulkonferenz braucht.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Abgrenzung zwischen den beiden Themengruppen ist nicht ganz klar möglich. Es kann gesagt werden, dass die GLK eher für pädagogische Fragen zuständig ist, während die Schulkonferenz eher schulpolitische und administrative Fragen zuständig ist. Eine andere Variante zur Abgrenzung lautet: Die GLK ist eher für Fragen des Unterrichts verantwortlich, die Schulkonferenz für Dinge außerhalb des Unterrichts.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Aus dem Sächsischen Schulgesetz ist keine scharfe Abgrenzung erkennbar. Die GLK kann zu den Themen, die der Schulkonferenz vorbehalten sind, Beschlüsse fassen. Damit diese gültig werden, muss die Schulkonferenz jedoch zustimmen. Umgedreht kann die Schulkonferenz zwar Vorschläge und Empfehlungen auch zu den Themen, über die die GLK entscheidet, machen, die endgültige Entscheidung trifft dann aber die GLK. Anders als die Schulkonferenz, die gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 vor allem für die Beratung wichtiger Angelegenheiten zuständig ist, kann die GLK aus § 2 Abs. 2 LKonfVO das Recht auf Beschlussfassung ableiten.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
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		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=Elternrat&amp;diff=91</id>
		<title>Elternrat</title>
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		<updated>2020-01-21T10:42:57Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Elternrat stellt die gemeinsame Interessenvertretung aller Eltern einer Schule dar, zudem haben die Eltern 4 Sitze in der paritätisch besetzten [[Schulkonferenz]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Zusammensetzung =&lt;br /&gt;
Der Elternrat setzt sich aus allen [[Klassenelternsprecher]]n der Klassen einer Schule zusammen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Aufgaben =&lt;br /&gt;
Die primäre Aufgabe des Elternrates ist die Vertretung der elterlichen Interessen gegenüber der Schule. Diese Aufgabe wird unter anderem durch die Teilnahme an der [[Schulkonferenz]] wahrgenommen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Somit hat der Elternrat vier Mitglieder in die Schulkonferenz und einen Elternsprecher, der zugleich Mitglied im Kreiselternrat ist, zu wählen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Rechte =&lt;br /&gt;
Dem Elternrat muss vor entsprechenden Beschlüssen der [[Gesamtlehrerkonferenz|Lehrerkonferenzen]], die die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule beeinflussen würden, die Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Außerdem hat der Elternrat gegenüber der Schulleitung Auskunfts- und Beschwerderecht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Auskunftsrecht ===&lt;br /&gt;
Wie auch dem [[Schülerrat]] muss die Schulleitung dem Elternrat rechtzeitig über wichtige Angelegenheiten und Entscheidungen in Bezug auf die Schule unterrichten und sie ist verpflichtet, dem Elternrat die notwendigen Auskünfte zu erteilen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Beschwerderecht ===&lt;br /&gt;
Auch hier gilt wie beim Schülerrat:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Wenn der Elternrat Missstände sieht, so hat er das Recht seine Beschwerden bei der Schulleitung vorzubringen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
= Sitzungen =&lt;br /&gt;
Der Vorsitzende des Elternrates lädt zu den Sitzungen des Elternrates ein und ist für die Vorbereitung und Leitung verantwortlich. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Sitzungen des Elternrates sind nicht öffentlich und finden in der Regel zusammen mit der Schulleitung statt, insofern diese eingeladen wurde. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=Sch%C3%BClermitwirkungsverordnung_(SMVO)&amp;diff=90</id>
		<title>Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://sv-wiki.de/index.php?title=Sch%C3%BClermitwirkungsverordnung_(SMVO)&amp;diff=90"/>
		<updated>2020-01-21T10:40:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Schülermitwirkungsverordnung (ganzer Titel: „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Mitwirkung der Schüler in den Schulen im Freistaat Sachsen“, Abkürzung SMVO) ist die Verordnung, welche die Arbeit der Schülervertretung in Sachsen regelt. Sie ist die wichtigste juristische Norm für die Schülervertretung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Geschichte==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die erste SMVO wurde im September 1992 durch das damalige Staatsministerium für Kultus erlassen. Sie basierte auf dem ein Jahr vorher vom Landtag beschlossenen Schulgesetz. Der [[LandesSchülerRat Sachsen | LandesSchülerRat]] sowie die Schülerräte und Kreisschülerräte hatten sich bereits im Schuljahr 1991/92 auf Basis des Schulgesetzes gebildet. Mit dem Erlass der SMVO trat die bis dahin teilweise noch gültige, aus DDR-Zeiten stammende „Verordnung über Mitwirkungsgremien und Leitungsstrukturen im Schulwesen“ vom 30. Mai 1990 endgültig außer Kraft. Da die erste SMVO am 10. September 1992 verkündet wurde (ca. drei Wochen nach Schuljahresbeginn) und im Schuljahr 1992/93 keine Wahlen zum LSR anstanden, wurde erstmals im Schuljahr 1993/94 erstmals vollständig gemäß der SMVO gewählt. Im Jahr 2005 wurde eine neue SMVO erlassen, vor allem, weil durch die Neugliederung der Schulaufsichtsbehörden in Sachsen zahlreiche Änderungen notwendig wurden. Seit 1992 bzw. 2005 wurde die SMVO mehrmals geändert, so dass sich die heutige Fassung nicht komplett, aber erkennbar von der ersten Fassung von 1992 unterscheidet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Einordnung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die SMVO ist eine Verordnung der Staatsregierung, erlassen durch das Staatsministerium für Kultus. Verordnungen werden von der Regierung erlassen, um Gesetze zu konkretisieren. Mit Verordnungen kann ein Ministerium (= eine Behörde) Normen aus einem Gesetz, die relativ allgemein formuliert sind, so konkret machen, dass diese in die Praxis umgesetzt werden können. Der Erlass einer Verordnung ist jedoch nur zulässig, wenn ein Gesetz es erlaubt.&lt;br /&gt;
Die SMVO beruht auf dem Sächsische Schulgesetz. Sie steht damit, in der sogannten Normenhierarchie, unter dem Schulgesetz und darf ihm nicht widersprechen. Die SMVO wird auf Basis von § 56 SächsSchulG erlassen und bezieht sich auf §§ 51-55 SächsSchulG (in denen es um die Schülervertretung geht). Die SMVO steht damit in der Mitte der Hierarchie der Rechtsnormen zur Schülervertretung. Über ihr steht das Sächsische Schulgesetz, unter ihr die Geschäftsordnung des [[Schülerrat]]es. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Bedeutung für die Schülervertretung==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die SMVO ist die wichtigste Rechtsnorm für die Schülervertretung, weil sie am konkretesten ist. Während das Schulgesetz vor allem allgemeine Vorgaben macht, dass es Schülervertretung geben muss, welche Rechte sie hat und wie sie gegliedert ist, wird die SMVO konkret. Hier werden &lt;br /&gt;
*die Aufgaben der Schülervertretung im Detail genannt, &lt;br /&gt;
*Regeln für die Wahlen und die Amtszeit aufgestellt,&lt;br /&gt;
*Fristen und Zeitpunkte der Wahlen festgelegt,&lt;br /&gt;
*Regeln zu [[Vertrauenslehrer]]n und zur Finanzierung der Schülervertretung aufgestellt etc.&lt;br /&gt;
All diese Regeln sind für die alltägliche Arbeit der Schülervertretung ausschlaggebend. Gleichzeitig ist die SMVO für alle Schülervertreter verbindlich, sie müssen sich also daran halten, ohne sie selbst ändern zu können. Das unterscheidet die SMVO von der Geschäftsordnung des [[Schülerrat]]es – die muss auch eingehalten werden, aber der [[Schülerrat]] kann sie eigenständig ändern, wenn ihm eine bestimmte Regel nicht gefällt. Die SMVO ist für den [[Schülerrat]] unveränderlich, gleichzeitig hängt von ihrer Einhaltung ab, ob z.B. eine Wahl im [[Schülerrat]] von der Schulleitung anerkannt wird oder ob die Schülervertreter ihre Aufgaben zu Recht wahrnehmen. Deshalb ist die SMVO für die Schülervertretung die wichtigste Rechtsnorm.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Die Verordnung im Einzelnen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier werden die einzelnen Teile und Regeln der SMVO im Überblick beschrieben. Die SMVO gliedert sich in sechs Teile („Abschnitte“ genannt) und 22 Paragraphen. Daneben gibt es noch die sogenannte „Eingangsformel“ in der Name, Abkürzung und die Rechtsgrundlage der SMVO genannt wird, die aber für die Schülervertretung keine Bedeutung hat, sowie das Inhaltsverzeichnis. Nicht relevant für die Arbeit der Schülervertretung ist Abschnitt 6 und der darin enthaltet § 22, der nur juristische Bedeutung hat (er regelt wann die Verordnung in Kraft getreten ist).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wie der Titel schon sagt, geht es hier um ganz grundlegende Regeln zur Schülervertretung. Der Abschnitt umfasst drei Paragraphen.&lt;br /&gt;
In § 1 werden die Grundsätze der Schülervertretung festgelegt:&lt;br /&gt;
*Die Bildung der Schülervertretung ist Aufgabe aller Schüler der Schule. Die Schülervertreter haben zwar besondere Aufgaben, die Angelegenheiten der Schülervertretung sollen aber von allen Schülerinnen und Schülern besprochen werden.&lt;br /&gt;
*Die Schülervertretung arbeitet im Umfeld der Schule bzw. der Schul- und Bildungspolitik. Sie hat kein allgemeinpolitisches Mandat, sie darf sich also nur mit Themen beschäftigen, welche die Schule betreffen (juristisch korrekt: Themen, welche die Schülerinnen und Schüler in ihrer Rolle als Schülerinnen und Schüler betreffen).&lt;br /&gt;
*Schülervertretung gibt es an allen Schulen, Ausnahmen sind an Förderschulen zulässig – hier kann die Schülervertretung an die besonderen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler angepasst werden.&lt;br /&gt;
*Schülervertreter dürfen wegen ihrer Arbeit nicht bevorzugt und nicht benachteiligt werden, sie haben ein Recht darauf, dass ihnen ihre Arbeit bestätigt wird (z.B. durch ein Schreiben der Schulleitung oder durch einen Eintrag im Zeugnis).&lt;br /&gt;
*Schülervertreter sind ehrenamtlich tätig, erhalten also keine Bezahlung für ihre Tätigkeit. Sie sind bei ihrer Arbeit nicht an Aufträge oder Anweisungen von Lehrkräften oder Erwachsenen gebunden (wenn keine Rechtsgrundlage existiert), sondern müssen sich nur gegenüber den Schülern rechtfertigen, die sie vertreten.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im § 2 („Unterstützung der Schülermitwirkung in der Schule“) wird vorgeschrieben, welche Rechte die Schülervertretung gegenüber der Schule hat, um ihre Arbeit möglich zu machen. Hier wird die Schule also verpflichtet, die Schülervertretung bzw. die Schülervertreter zu unterstützen. Dazu zählen z.B.:&lt;br /&gt;
*das Recht, dass [[Klassensprecher]] jede Woche eine halbe Unterrichtsstunde (ca. 23min) mit ihrer Klasse über Themen der Schülervertretung sprechen können. &lt;br /&gt;
*das Recht, jeden Monat für bis zur zwei Unterrichtsstunden (90min) eine Sitzung des [[Schülerrat]]es durchzuführen.&lt;br /&gt;
*das Recht, für Sitzungen der Schülervertretungen ([[Schülerrat]], [[Kreisschülerrat]], [[LandesSchülerRat Sachsen | LandesSchülerRat]]) freigestellt zu werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Im § 3 („Geschäftsordnung“) wird der Schülervertretung das Recht gegeben, sich eine eigene Geschäftsordnung (GO) zu geben. Diese GO darf dem Sächsischen Schulgesetz und der SMVO nicht widersprechen, kann sie aber ergänzen. So wird nicht alles zur Arbeit der Schülervertretung durch die SMVO vorgeschrieben, einiges kann der [[Schülerrat]] auch selbst (in der GO) regeln. Dieses Recht macht die Schülervertretung ein Stück weit unabhängiger von z.B. der Schulleitung, weil die Schülervertretung selbstbestimmt ihre Arbeit regeln kann (man spricht hier vom „Recht auf Selbstverwaltung“).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abschnitt 2 - Organe der Schülermitwirkung===&lt;br /&gt;
Dieser Abschnitt beschreibt, wie die Schülervertretung aufgebaut ist. Genau der Körper eines Lebewesens erst dank seiner Organe (z.B. Herz, Lunge usw.) lebt und erst durch seine Organe (z.B. Gehirn, Muskeln, Gliedmaßen) handeln kann, wird auch bei der Gliederung einer Organisation oder einer Struktur juristisch oft von Organen gesprochen. In diesem Abschnitt geht es also darum, durch wen „die Schülervertretung“ konkret handelt (in dem Fall durch welche Personen) und wie diese Personen ins Amt kommen. Der Abschnitt umfasst neun Paragraphen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
====§ 4 („Schülervertretungen“)==== &lt;br /&gt;
beschreibt, was man überhaupt als „Schülervertretungen“ bezeichnen darf. Das hat vor allem juristische Bedeutung, da man den Begriff &amp;quot;Schülervertretung&amp;quot; gewissermaßen schützen muss. Sonst könnte jede Organisation sich als Schülervertretung bezeichnen und die entsprechenden Rechte in Anspruch nehmen. Das verhindert man, in dem man festlegt, was als Schülervertretung zählt und was nicht: Schülervertretungen sind die [[Klassensprecher]] als Personen, die Schülersprecher als Personen, die Schülerräte, die Kreisschülerräte und der [[LandesSchülerRat Sachsen | LandesSchülerRat]].&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
====§ 5 („Wahlverfahren“)==== &lt;br /&gt;
legt die Grundlagen für die Wahl der Schülervertreter fest. Alle Wahlen müssen nach demokratischen Grundsätzen erfolgen (allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl). Gewählt werden kann, wer in der entsprechenden Klasse lernt bzw. Mitglied in der jeweiligen Schülervertretung ist (je nachdem, was gewählt wird). Gewählt wird mit Mehrheit.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
====§ 6 („Amtszeit“)==== &lt;br /&gt;
schreibt vor, wie lang die Schülervertreter im Amt sind. In der Regel dauern die Amtszeiten ein Schuljahr lang. Die [[Klassensprecher]] und der Schülersprecher können für zwei Schuljahr gewählt werden, wenn die Geschäftsordnung des [[Schülerrat]]es das vorsieht. Dasselbe gilt für den Vorstand des [[Kreisschülerrat]]es. Für den [[LandesSchülerRat Sachsen | LandesSchülerRat]] sind zwei Jahre Amtszeit Pflicht. Man verliert sein Amt, wenn die Amtszeit zu Ende ist, man zurücktritt oder abgewählt wird.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
====§ 7 („[[Klassensprecher]] und Jahrgangsstufensprecher“)==== &lt;br /&gt;
befasst sich mit den [[Klassensprecher]]n (jede Klasse ab Klassenstufe 5 wählt einen [[Klassensprecher]] + einen Stellvertreter) und den Jahrgangsstufensprecher (wo es keine Klassen gibt, wird für je 20 Schüler ein Jahrgangsstufensprecher + Stellvertreter gewählt) – das ist meist in der Sekundarstufe II der Fall.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
====§ 8 („[[Schülerrat]]“)==== &lt;br /&gt;
befasst sich mit dem [[Schülerrat]] einer Schule. Hier wird z.B. festgelegt,&lt;br /&gt;
*dass der [[Schülerrat]] sich spätestens in der sechsten Unterrichtswoche des Schuljahres getroffen haben muss,&lt;br /&gt;
*dass der Schülerrat den Schülersprecher wählt (oder die Wahl des Schülersprechers durch alle Schüler vorbereitet),&lt;br /&gt;
*dass generell eine Wahl des Schülersprechers durch alle Schülerinnen und Schüler möglich st (Direktwahl),&lt;br /&gt;
*dass der Schülerrat oder seine Vertreter mindestens zwei Mal im Schulhalbjahr ein Recht auf ein Gespräch mit der Schulleitung haben.&lt;br /&gt;
====§ 9 („[[Kreisschülerrat]]“)==== &lt;br /&gt;
befasst sich mit dem [[Kreisschülerrat]] eines Landeskreises oder einer Kreisfreien Stadt (dann auch „StadtSchülerRat“ genannt). Vergleichbar zum [[Schülerrat]] wird hier festgelegt wann sich der [[Kreisschülerrat]] trifft, welche Ämter er wählt sowie weiteres Details zu seiner Arbeit.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
====§ 10 („[[LandesSchülerRat Sachsen | LandesSchülerRat]]“)==== &lt;br /&gt;
befasst sich mit dem [[LandesSchülerRat Sachsen | LandesSchülerRat]] Sachsen. Auch hier wird, wie im § 8 geregelt, wann der [[LandesSchülerRat Sachsen | LandesSchülerRat]] sich trifft, wen er wählt sowie einige Details zu seiner Arbeit.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
====§§ 11 und 12 („Ergänzende Wahlordnungsvorschriften“ bzw. „Ergänzende Geschäftsordnungsvorschriften&amp;quot;)==== &lt;br /&gt;
führen aus, was in der [[Geschäftsordnung]] der Schülervertretung (siehe § 3) geregelt werden kann. Dort wird betont, dass dies Beispiele sind (Formulierung: „insbesondere“). Die Geschäftsordnung kann also deutlich mehr regeln als in den Paragraphen 11 und 12 genannt; nur die dort genannten Dinge sind die typischsten Beispiele. Auch wenn es zwei getrennte Paragraphen sind, geht es jeweils darum was in der Geschäftsordnung der Schülerräte enthalten sein kann, daher gehören beide Paragraphen inhaltlich zusammen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abschnitt 3 – Aufgaben der Schülermitwirkung===&lt;br /&gt;
Der Abschnitt umfasst vier Paragraphen, wie der Titel schon sagt, mit dem Schwerpunkt auf die Tätigkeit der Schülervertretung und ihren Aufgaben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 13 („Aufgaben“)==== &lt;br /&gt;
ist der Kern der Aufgabendefinition der Schülervertretung. Er zählt für die Schülervertretung drei Hauptaufgaben auf:&lt;br /&gt;
*Die Wahrnehmung der Schülerinteressen. Damit wird beschrieben, dass die Schülervertretung dafür zuständig ist, die Forderungen und Wünsche (Interessen) der Schülerinnen und Schüler zu vertreten. Diese Interessen werden durch die Schülervertreter, im Namen der Schülerinnen und Schüler die sie vertreten, eingebracht und geäußert. Wenn die Schülervertretung diese „Interessen wahrnehmen“ soll, wird ihr die Aufgabe gegeben, diese Interessen aufzunehmen und zu vertreten. Diese Aufgabe gilt für alle Themen der Schule bzw. Schul- und Bildungspolitik (je nachdem, ob [[Schülerrat]]/[[Kreisschülerrat]]/[[LandesSchülerRat Sachsen | LandesSchülerRat]] gemeint ist), aber § 13 nennt einige Themen, in denen diese Aufgabe besonders relevant ist.&lt;br /&gt;
*Die Mithilfe zur Lösung von Konfliktfällen. Damit ist gemeint, dass Schülervertreter die Aufgabe haben, sich zu beteiligen, um Probleme und Streitigkeiten von Schülern untereinander sowie zwischen Schülern und Lehrern zu lösen. Egal, ob es um private Angelegenheiten geht, um Unzufriedenheit mit der Notenvergabe oder um eine Klasse, die mit einem Fachlehrer unzufrieden ist – was ein „Konfliktfall“ ist, kann sehr unterschiedlich sein.&lt;br /&gt;
*Die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen „zur Förderung der fachlichen, sportlichen, kulturellen und sozialen Interessen der Schüler“. Die Schülervertretung hat somit auch die Aufgabe, Veranstaltungen für die Schülerinnen und Schüler zu organisieren, wenn sich dies lohnt und ein Mehrwert für die Schülerinnen und Schüler erkennbar ist.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 14 („Schülerversammlungen“)==== &lt;br /&gt;
beschäftigt sich mit den Schülerversammlungen, die als Unterstützung für die Schülerräte gedacht sind. Wenn der [[Schülerrat]] über eine „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ beschließen soll, kann er – statt allein zu entscheiden – sich mit allen Schülerinnen und Schülern beraten. Eine Schülerversammlung kann zweimal im Schuljahr während der Unterrichtszeit einberufen werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 15 („Veranstaltungen“)==== &lt;br /&gt;
beschäftigt sich mit den Voraussetzungen unter denen eine Schülervertretung Veranstaltungen durchführen kann. Die Veranstaltung der Schülervertretung muss bei der Schulleitung (bzw. bei einer Schulaufsichtsbehörde für die Kreisschülerräte und den [[LandesSchülerRat Sachsen | LandesSchülerRat]]) angemeldet werden, dann zählt sie als Schulveranstaltung (wie z.B. auch ein Wandertag oder ein Sportfest). Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann die Durchführung der Veranstaltung verboten werden. Ebenso werden Vorgaben gemacht, unter denen eine Aufsicht durch Lehrer notwendig ist.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 16 („Bekanntmachungen“)==== &lt;br /&gt;
beschäftigt sich mit den Veröffentlichungen der Schülervertretung. Die SMVO sieht vor, dass der [[Schülerrat]] einer Schule ein „Schwarzes Brett“ bekommen muss, an dem er Aushängen/Informationen veröffentlichen kann, damit sie von jedem Schüler eingesehen werden können. Über die dort ausgehangenen Informationen entscheidet allein der [[Schülerrat]], er braucht keine Genehmigung der Schule – der Schulleiter darf die Aushänge nur entfernen, wenn sie illegal sind.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abschnitt 4 – [[Vertrauenslehrer]]===&lt;br /&gt;
Der Abschnitt umfasst zwei Paragraphen zu den [[Vertrauenslehrer]]n. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 17 („Wahl des [[Vertrauenslehrer]]s “)==== &lt;br /&gt;
schreibt die Bedingungen vor, unter denen der [[Schülerrat]] einen [[Vertrauenslehrer]] ernennen kann. Zum Beispiel beträgt die Amtszeit des [[Vertrauenslehrer]]s ein Schuljahr, der Lehrer muss vor der Ernennung seit mindestens zwei Jahren an der Schule unterrichten usw.&amp;lt;br&amp;gt; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 18 („Aufgaben des [[Vertrauenslehrer]]s“)==== &lt;br /&gt;
befasst sich mit den Aufgaben der [[Vertrauenslehrer]]. Sie sollen den [[Schülerrat]] beraten, an dessen Sitzungen teilnehmen und bei Konflikten mit der Schulleitung oder Lehrkräften vermitteln.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Abschnitt 5 – Finanzierung und Kassenführung===&lt;br /&gt;
Dieser Abschnitt umfasst drei Paragraphen rund um die Gelder für die Schülervertretung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 19==== &lt;br /&gt;
befasst sich mit den Grundlagen der Finanzierung der Schülervertretung. Er legt fest, dass die Schülerräte der einzelnen Schulen Spenden annehmen können (wenn ihr Zweck ausschließlich die Förderung der Arbeit der Schülervertretung ist) und dass die Schülervertretung Einnahmen aus Veranstaltungen einbehalten darf, auch ein von den Eltern gezahlter Beitrag ist zulässig.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 20 („Kassenführung“)==== &lt;br /&gt;
regelt die Verwaltung des Geldes, das die Schülervertretung besitzt. Das Geld der Schülervertretung darf nur für ihre Aufgaben ausgegeben werden. Es muss zudem Buch geführt werden, Einnahmen und Ausgaben sind zu dokumentiert. Die Schülervertretung kann dazu einen „Kassenverwalter“ wählen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
====§ 21 („Abschluss von Rechtsgeschäften“)==== &lt;br /&gt;
hat vor allem juristische Bedeutung, er regelt den Fall, dass eine Person in Namen einer Schülervertretung Rechtsgeschäfte tätigt (wenn z.B. jemand vom Geld des [[Schülerrat]]es Büromaterial kauft – Abschluss eines Kaufvertrages).&amp;lt;br&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=Schulkonferenz&amp;diff=89</id>
		<title>Schulkonferenz</title>
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		<updated>2020-01-21T10:20:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ von Lehrern, Schülern und Eltern einer Schule und daher fest im [[Schulgesetz]] verankert. Ihre Aufgabe ist es, das Zusammenwirken ihrer Mitglieder zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Schullebens zu diskutieren sowie Vorschläge zu unterbreiten.&lt;br /&gt;
Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Über jede Sitzung der Schulkonferenz ist eine Niederschrift ([[Protokoll]]) anzufertigen. Diese sollte im Normalfall jedem Mitglied zugehen bzw. muss jedoch diesem jederzeit zur vollen Einsicht zur Verfügung stehen.&lt;br /&gt;
= Aufbau =&lt;br /&gt;
Der Schulkonferenz gehört in der Regel an:&lt;br /&gt;
* der Schulleiter als Vorsitzender der Schulkonferenz (ohne Stimmrecht),&lt;br /&gt;
* vier Vertreter der Lehrer,&lt;br /&gt;
* vier Vertreter der Eltern aus dem [[Elternrat]] (darunter der Schulelternsprecher),&lt;br /&gt;
* vier Vertreter der Schülerschaft (darunter der [[Schülersprecher]]),&lt;br /&gt;
* bis zu vier Vertreter des Schulträgers (nicht in allen Angelegenheiten stimmberechtigt).&lt;br /&gt;
[[Datei:Schulkonferenz.png|200px|thumb|right|Aufbau der Schulkonferenz]]&lt;br /&gt;
= Aufgaben =&lt;br /&gt;
Beschlüsse der [[Gesamtlehrerkonferenz|Lehrerkonferenzen]] in folgenden Angelegenheiten bedürfen des Einverständnisses der Schulkonferenz:&lt;br /&gt;
# wichtige Maßnahmen für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule, insbesondere das Schulprogramm;&lt;br /&gt;
# Maßnahmen der Qualitätssicherung, insbesondere zur internen Evaluation;&lt;br /&gt;
# Erlass der [[Hausordnung]];&lt;br /&gt;
# schulinterne Grundsätze zur Aufteilung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel sowie ein schulinterner Haushaltsplan;&lt;br /&gt;
# Stellungnahme zu Beschwerden von Schülern, Eltern, Auszubildenden, Ausbildenden oder Arbeitgebern, sofern der Vorgang eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat;&lt;br /&gt;
# das Angebot der nicht verbindlichen Unterrichts- und Schulveranstaltungen;&lt;br /&gt;
# schulinterne Grundsätze für außerunterrichtliche Veranstaltungen (zum Beispiel Klassenfahrten, Wandertage);&lt;br /&gt;
# Ausnahmen zur Überschreitung der Klassenobergrenze;&lt;br /&gt;
# Beschlüsse zur einheitlichen Durchführung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften;&lt;br /&gt;
# Schulpartnerschaften;&lt;br /&gt;
# Kooperationen mit anderen Schulen sowie außerschulischen Partnern wie Hochschulen, der Berufsakademie, Forschungseinrichtungen, Vereinen oder Verbänden;&lt;br /&gt;
# Stellungnahmen der Schule zur:&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type:lower-alpha&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;Änderung der Schulart sowie der Teilung, Zusammenlegung oder Erweiterung der Schule;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;Aufnahme jahrgangsübergreifenden Unterrichts;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;Durchführung von Schulversuchen;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;Namensgebung der Schule;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben an der Schule;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;Anforderung von Haushaltsmitteln;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;Anwendung der pauschalisierten Zuweisung von Lehrerarbeitsvermögen gemäß § 3b Absatz 6;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;Erhebung von Kostenbeiträgen gemäß § 38 Absatz 2 Satz 4 und gegebenenfalls deren Höhe.&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
Verweigert die Schulkonferenz ihr Einverständnis und hält die Lehrerkonferenz an ihrem Beschluss fest, hat sich die Schulkonferenz erneut mit dem Thema zu befassen. Hält die Schulkonferenz ihren Beschluss aufrecht, kann der Schulleiter die Entscheidung der [[Schulaufsicht|Schulaufsichtsbehörde]] einholen. Darüber hinaus ist die Schulkonferenz vor der Bestellung der Schulleitung anzuhören.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<title>Schulkonferenz</title>
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		<updated>2020-01-21T10:17:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ von Lehrern, Schülern und Eltern einer Schule und daher fest im [[Schulgesetz]] verankert. Ihre Aufgabe ist es, das Zusammenwirken ihrer Mitglieder zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Schullebens zu diskutieren sowie Vorschläge zu unterbreiten.&lt;br /&gt;
Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Über jede Sitzung der Schulkonferenz ist eine Niederschrift ([[Protokoll]]) anzufertigen. Diese sollte im Normalfall jedem Mitglied zugehen bzw. muss jedoch diesem jederzeit zur vollen Einsicht zur Verfügung stehen.&lt;br /&gt;
= Aufbau =&lt;br /&gt;
Der Schulkonferenz gehört in der Regel an:&lt;br /&gt;
* der Schulleiter als Vorsitzender der Schulkonferenz (ohne Stimmrecht),&lt;br /&gt;
* vier Vertreter der Lehrer,&lt;br /&gt;
* vier Vertreter der Eltern aus dem [[Elternrat]] (darunter der Schulelternsprecher),&lt;br /&gt;
* vier Vertreter der Schülerschaft (darunter der [[Schülersprecher]]),&lt;br /&gt;
* bis zu vier Vertreter des Schulträgers (nicht in allen Angelegenheiten stimmberechtigt).&lt;br /&gt;
[[Datei:Schulkonferenz.png|200px|thumb|right|Aufbau der Schulkonferenz]]&lt;br /&gt;
= Aufgaben =&lt;br /&gt;
Beschlüsse der [[Gesamtlehrerkonferenz|Lehrerkonferenzen]] in folgenden Angelegenheiten bedürfen des Einverständnisses der Schulkonferenz:&lt;br /&gt;
# wichtige Maßnahmen für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule, insbesondere das Schulprogramm;&lt;br /&gt;
# Maßnahmen der Qualitätssicherung, insbesondere zur internen Evaluation;&lt;br /&gt;
# Erlass der [[Hausordnung]];&lt;br /&gt;
# schulinterne Grundsätze zur Aufteilung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel sowie ein schulinterner Haushaltsplan;&lt;br /&gt;
# Stellungnahme zu Beschwerden von Schülern, Eltern, Auszubildenden, Ausbildenden oder Arbeitgebern, sofern der Vorgang eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat;&lt;br /&gt;
# das Angebot der nicht verbindlichen Unterrichts- und Schulveranstaltungen;&lt;br /&gt;
# schulinterne Grundsätze für außerunterrichtliche Veranstaltungen (zum Beispiel Klassenfahrten, Wandertage);&lt;br /&gt;
# Ausnahmen zur Überschreitung der Klassenobergrenze;&lt;br /&gt;
# Beschlüsse zur einheitlichen Durchführung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften;&lt;br /&gt;
# Schulpartnerschaften;&lt;br /&gt;
# Kooperationen mit anderen Schulen sowie außerschulischen Partnern wie Hochschulen, der Berufsakademie, Forschungseinrichtungen, Vereinen oder Verbänden;&lt;br /&gt;
# Stellungnahmen der Schule zur:&lt;br /&gt;
&amp;lt;ol style=&amp;quot;list-style-type:lower-alpha&amp;quot;&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;Änderung der Schulart sowie der Teilung, Zusammenlegung oder Erweiterung der Schule;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;Aufnahme jahrgangsübergreifenden Unterrichts;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;Durchführung von Schulversuchen;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;Namensgebung der Schule;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben an der Schule;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;Anforderung von Haushaltsmitteln;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;Anwendung der pauschalisierten Zuweisung von Lehrerarbeitsvermögen gemäß § 3b Absatz 6;&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;li&amp;gt;Erhebung von Kostenbeiträgen gemäß § 38 Absatz 2 Satz 4 und gegebenenfalls deren Höhe.&amp;lt;/li&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;/ol&amp;gt;&lt;br /&gt;
Verweigert die Schulkonferenz ihr Einverständnis und hält die Lehrerkonferenz an ihrem Beschluss fest, hat sich die Schulkonferenz erneut mit dem Thema zu befassen. Hält die Schulkonferenz ihren Beschluss aufrecht, kann der Schulleiter die Entscheidung der [[Schulaufsichtsbehörde]] einholen. Darüber hinaus ist die Schulkonferenz vor der Bestellung der Schulleitung anzuhören.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=Sch%C3%BClerrat&amp;diff=87</id>
		<title>Schülerrat</title>
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		<updated>2020-01-21T10:11:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Schülerrat setzt sich aus allen [[Klassensprecher]]n einer Schule zusammen und trifft sich zu regelmäßigen Sitzungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziele des Schülerrates==&lt;br /&gt;
Der Schülerrat koordiniert in erster Linie die Schülermitwirkung innerhalb seiner Schule. Probleme sollen im [[Schülerrat]] diskutiert werden, und wenn ein [[Klassensprecher]] diese nicht allein lösen kann, sollen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.&lt;br /&gt;
Außerdem stellt der Schülerrat die Vertretung der Schüler gegenüber den [[Gesamtlehrerkonferenz|Lehrerkonferenzen]] und der [[Schulkonferenz]] dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aufgaben des Schülerrates==&lt;br /&gt;
Prinzipiell ist der Schülerrat für alle Fragen der Schülervertretung zuständig und wirkt dabei bei der Beratung und der Beschlussfassung mit. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Konkrete Aufgaben des Schülerrates sind unter anderem:&lt;br /&gt;
*Wahl des [[Schülersprecher]]s und seines Stellvertreters,&lt;br /&gt;
*Wahl der Mitglieder der [[Schulkonferenz]],&lt;br /&gt;
*Wahl des [[Vertrauenslehrer]]s,&lt;br /&gt;
*Diskussion und Lösungsfindung bei schulinternen Problemen,&lt;br /&gt;
*Repräsentation der Meinung der Schülerschaft,&lt;br /&gt;
*Kommunikation mit der Schulleitung und den [[Vertrauenslehrer]]n,&lt;br /&gt;
*Planung und Durchführung von Veranstaltungen im Sinne der Schüler (z.B. ein Tanzball oder ein Sommerfest),&lt;br /&gt;
*Teilnahme an Konferenzen und Veranstaltungen, die die Schüler betreffen,&lt;br /&gt;
*Mitglieder des Schülerrates müssen ihren Klassen über ihre Tätigkeiten im Schülerrat regelmäßig Bericht erstatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechte des Schülerrates==&lt;br /&gt;
Dem Schülerrat obliegt es, die Interessen der Schüler gegenüber der Schule und den Schulaufsichtsbehörden zu vertreten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Schülerrat hat ein:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Auskunftsrecht,&lt;br /&gt;
*Beschwerderecht,&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich dazu muss dem Schülerrat die Möglichkeit gegeben werden vor Beschlüssen der Konferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, Stellung zu nehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Auskunftsrecht===&lt;br /&gt;
Das Auskunftsrecht bedeutet für den Schülerrat, dass er über alles an der Schule, was die Schüler betrifft, informiert werden muss und ihm diese Informationen nicht vorenthalten werden dürfen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Natürlich werden nicht alle Informationen direkt dem Schülerrat mit geteilt werden und manchmal muss gezielt nachgefragt werden. Um regelmäßig alle für die Schüler relevanten Informationen zu erhalten bietet sich beispielsweise ein regelmäßiges Treffen des [[Schülersprecher]]s mit der Schulleitung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beschwerderecht===&lt;br /&gt;
Das Beschwerderecht erlaubt es dem Schülerrat, sich bei Problemen an die Schulleitung, die Lehrer oder die [[Schulkonferenz]] zu wenden und diese Misstände vorzubringen.&lt;br /&gt;
Wenn der Schülerrat von diesem Recht Gebrauch macht, solltet ihr darauf achten, dass es sich wirklich um ernsthafte Probleme handelt und nicht um DInge, die sich mit einem kurzen, direkten Gespräch zwischen den Betroffenen regeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schülerratssitzungen==&lt;br /&gt;
Der [[Schülersprecher]] einer Schule lädt die [[Klassensprecher]] regelmäßig zu den Schülerratssitzungen ein. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
''Für diese Sitzung '''müssen''' die Klassensprecher einmal im Monat bis zu 2 Unterrichtsstunden freigestellt werden'' ,das ist durch die [[SMVO]] geregelt.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Termin und der Ort sollten mit der Schulleitung abgesprochen werden, da die Sitzungen meist innerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Zusätzlich dazu muss eine Schülerratssitzung auch dann einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Schülerrat ist nicht vorgeschrieben, wann, wie oft und wie lange er sich zu treffen hat, nur für die erste Sitzung gilt die Vorgabe, dass sie spätestens in der 5. Woche nach Schuljahresbeginn stattfinden muss, um bis dahin den [[Schülersprecher]] gewählt zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wahlen im Schülerrat==&lt;br /&gt;
Der Schülerrat wählt den [[Schülersprecher]] und seinen Stellvertreter, die weiteren Mitglieder für die [[Schulkonferenz]] und kann den [[Vertrauenslehrer]] wählen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wahlen finden in der Regel in der ersten Schülerratssitzung eines Schuljahres statt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Wahlen im Schülerrat finden nach den demokratischen Wahlprinzipien statt. Sollten alle Wahlberechtigtem dem zustimmen, können die Wahlen auch offen erfolgen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gewählt ist derjenige, der die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, gibt es eine Stimmengleichheit, so findet eine Stichwahl statt. Sollte auch bei der Stichwahl keine Entscheidung  erzielt werden, dann entscheidet das Los.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Für die Wahl des [[Schülersprecher]]s und seines Stellvertreters sowie der Mitglieder der Schulkonferenz ist es wichtig zu beachten, dass &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
sich '''JEDER''' Schüler einer Schule für eines der Ämter bewerben und aufstellen lassen kann und dass man &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''NICHT''' Klassensprecher sein muss, um zum [[Schülersprecher]] oder in die [[Schulkonferenz]] gewählt zu werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei der ersten Schülerratssitzung eines Schuljahres werden gewählt:&lt;br /&gt;
*1 Schülersprecher (Vorsitzender) und sein Stellvertreter,&lt;br /&gt;
*3 weitere Mitglieder für die Schulkonferenz (der Schülersprecher gehört i.d.R automatisch der Schulkonferenz an und die Mitglieder der Schulkonferenz müssen mindestens die 7. Klasse besuchen).&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
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		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=Sch%C3%BClerrat&amp;diff=86</id>
		<title>Schülerrat</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://sv-wiki.de/index.php?title=Sch%C3%BClerrat&amp;diff=86"/>
		<updated>2020-01-21T10:10:37Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Schülerrat setzt sich aus allen [[Klassensprecher]]n einer Schule zusammen und trifft sich zu regelmäßigen Sitzungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziele des Schülerrates==&lt;br /&gt;
Der Schülerrat koordiniert in erster Linie die Schülermitwirkung innerhalb seiner Schule. Probleme sollen im [[Schülerrat]] diskutiert werden, und wenn ein [[Klassensprecher]] diese nicht allein lösen kann, sollen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.&lt;br /&gt;
Außerdem stellt der Schülerrat die Vertretung der Schüler gegenüber den [[Lehrerkonferenzen]] und der [[Schulkonferenz]] dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aufgaben des Schülerrates==&lt;br /&gt;
Prinzipiell ist der Schülerrat für alle Fragen der Schülervertretung zuständig und wirkt dabei bei der Beratung und der Beschlussfassung mit. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Konkrete Aufgaben des Schülerrates sind unter anderem:&lt;br /&gt;
*Wahl des [[Schülersprecher]]s und seines Stellvertreters,&lt;br /&gt;
*Wahl der Mitglieder der [[Schulkonferenz]],&lt;br /&gt;
*Wahl des [[Vertrauenslehrer]]s,&lt;br /&gt;
*Diskussion und Lösungsfindung bei schulinternen Problemen,&lt;br /&gt;
*Repräsentation der Meinung der Schülerschaft,&lt;br /&gt;
*Kommunikation mit der Schulleitung und den [[Vertrauenslehrer]]n,&lt;br /&gt;
*Planung und Durchführung von Veranstaltungen im Sinne der Schüler (z.B. ein Tanzball oder ein Sommerfest),&lt;br /&gt;
*Teilnahme an Konferenzen und Veranstaltungen, die die Schüler betreffen,&lt;br /&gt;
*Mitglieder des Schülerrates müssen ihren Klassen über ihre Tätigkeiten im Schülerrat regelmäßig Bericht erstatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechte des Schülerrates==&lt;br /&gt;
Dem Schülerrat obliegt es, die Interessen der Schüler gegenüber der Schule und den Schulaufsichtsbehörden zu vertreten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Schülerrat hat ein:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Auskunftsrecht,&lt;br /&gt;
*Beschwerderecht,&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich dazu muss dem Schülerrat die Möglichkeit gegeben werden vor Beschlüssen der Konferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, Stellung zu nehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Auskunftsrecht===&lt;br /&gt;
Das Auskunftsrecht bedeutet für den Schülerrat, dass er über alles an der Schule, was die Schüler betrifft, informiert werden muss und ihm diese Informationen nicht vorenthalten werden dürfen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Natürlich werden nicht alle Informationen direkt dem Schülerrat mit geteilt werden und manchmal muss gezielt nachgefragt werden. Um regelmäßig alle für die Schüler relevanten Informationen zu erhalten bietet sich beispielsweise ein regelmäßiges Treffen des [[Schülersprecher]]s mit der Schulleitung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beschwerderecht===&lt;br /&gt;
Das Beschwerderecht erlaubt es dem Schülerrat, sich bei Problemen an die Schulleitung, die Lehrer oder die [[Schulkonferenz]] zu wenden und diese Misstände vorzubringen.&lt;br /&gt;
Wenn der Schülerrat von diesem Recht Gebrauch macht, solltet ihr darauf achten, dass es sich wirklich um ernsthafte Probleme handelt und nicht um DInge, die sich mit einem kurzen, direkten Gespräch zwischen den Betroffenen regeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schülerratssitzungen==&lt;br /&gt;
Der [[Schülersprecher]] einer Schule lädt die [[Klassensprecher]] regelmäßig zu den Schülerratssitzungen ein. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
''Für diese Sitzung '''müssen''' die Klassensprecher einmal im Monat bis zu 2 Unterrichtsstunden freigestellt werden'' ,das ist durch die [[SMVO]] geregelt.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Termin und der Ort sollten mit der Schulleitung abgesprochen werden, da die Sitzungen meist innerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Zusätzlich dazu muss eine Schülerratssitzung auch dann einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Schülerrat ist nicht vorgeschrieben, wann, wie oft und wie lange er sich zu treffen hat, nur für die erste Sitzung gilt die Vorgabe, dass sie spätestens in der 5. Woche nach Schuljahresbeginn stattfinden muss, um bis dahin den [[Schülersprecher]] gewählt zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wahlen im Schülerrat==&lt;br /&gt;
Der Schülerrat wählt den [[Schülersprecher]] und seinen Stellvertreter, die weiteren Mitglieder für die [[Schulkonferenz]] und kann den [[Vertrauenslehrer]] wählen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wahlen finden in der Regel in der ersten Schülerratssitzung eines Schuljahres statt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Wahlen im Schülerrat finden nach den demokratischen Wahlprinzipien statt. Sollten alle Wahlberechtigtem dem zustimmen, können die Wahlen auch offen erfolgen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gewählt ist derjenige, der die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, gibt es eine Stimmengleichheit, so findet eine Stichwahl statt. Sollte auch bei der Stichwahl keine Entscheidung  erzielt werden, dann entscheidet das Los.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Für die Wahl des [[Schülersprecher]]s und seines Stellvertreters sowie der Mitglieder der Schulkonferenz ist es wichtig zu beachten, dass &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
sich '''JEDER''' Schüler einer Schule für eines der Ämter bewerben und aufstellen lassen kann und dass man &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''NICHT''' Klassensprecher sein muss, um zum [[Schülersprecher]] oder in die [[Schulkonferenz]] gewählt zu werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei der ersten Schülerratssitzung eines Schuljahres werden gewählt:&lt;br /&gt;
*1 Schülersprecher (Vorsitzender) und sein Stellvertreter,&lt;br /&gt;
*3 weitere Mitglieder für die Schulkonferenz (der Schülersprecher gehört i.d.R automatisch der Schulkonferenz an und die Mitglieder der Schulkonferenz müssen mindestens die 7. Klasse besuchen).&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=F%C3%B6rderverein_S%C3%A4chsischer_Sch%C3%BClervertretungen_e.V.&amp;diff=85</id>
		<title>Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V.</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://sv-wiki.de/index.php?title=F%C3%B6rderverein_S%C3%A4chsischer_Sch%C3%BClervertretungen_e.V.&amp;diff=85"/>
		<updated>2020-01-21T10:06:42Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:Logo-FSSV.png|rechts|thumb|Logo des FSSV]]&lt;br /&gt;
Der Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V. (FSSV) wurde am 13.02.2013 in Dresden gegründet und ist ein im Vereinsregister Dresden eingetragener gemeinnütziger Verein. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Schülervertretungsarbeit in Sachsen finanziell und personell zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ziel ist es, die ideelle und finanzielle Förderung des [[LandesSchülerRat Sachsen]] und aller untergegliederten Schülervertretungsstrukturen, welche durch das [[Schulgesetz|Sächsische Schulgesetz]] und der&lt;br /&gt;
[[Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)|Schülermitwirkungsverordnung]] der obersten Schulaufsichtsbehörde näher bestimmt sind. Darüberhinaus vermittelt der Förderverein Kompetenzen im Projektmanagement sowie der Schülervertretungsarbeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Förderung kann durch zweckgebundene Weitergabe von Mitteln aber auch dadurch erfolgen, dass der Verein unmittelbar selbst die Kosten für Mieten, Veranstaltungsmaterial, Honorare sowie sonstige Aufwendungen schülervertretungsspezifischer Aktivitäten übernimmt und trägt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=83</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://sv-wiki.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=83"/>
		<updated>2019-11-27T09:15:07Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: __NOTOC__&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;= Willkommen im Schülvertreter-Wiki! =&lt;br /&gt;
== Was ist das Schülvertreter-Wiki? ==&lt;br /&gt;
Das Schülervertreter-Wiki (kurz SV-Wiki) ist eine Gemeinschaftsarbeit des LandesSchülerRat Sachsen und des Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V. In diesem Wiki findet ihr alles rund um das Thema Schülervertretung im Freistaat Sachsen. Angefangen mit den Rechten, Pflichten und Aufgaben von Schülervertretern über die Regularien durch das Schulgesetz und die [[Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)|Schülermitwirkungsverordnung]]. Außerdem findet ihr hier bald einige Tools, die Euch die Arbeit erleichtern sollen.&lt;br /&gt;
Kurzum: Dieses Wiki ist DEIN Handbuch!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Dir fehlt etwas? ==&lt;br /&gt;
Dieses Wiki befindet sich derzeit noch im Aufbau. Du bist der Meinung, dass noch etwas fehlt? Dann schreib uns eine Mail an info@fssv.eu.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Welche Artikel gibt es zur Zeit? ==&lt;br /&gt;
Hier findest Du die [[SV-Wiki|Artikelübersicht]].&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=82</id>
		<title>Hauptseite</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://sv-wiki.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=82"/>
		<updated>2019-11-27T09:13:26Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;= Willkommen im Schülvertreter-Wiki! =&lt;br /&gt;
== Was ist das Schülvertreter-Wiki? ==&lt;br /&gt;
Das Schülervertreter-Wiki (kurz SV-Wiki) ist eine Gemeinschaftsarbeit des LandesSchülerRat Sachsen und des Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V. In diesem Wiki findet ihr alles rund um das Thema Schülervertretung im Freistaat Sachsen. Angefangen mit den Rechten, Pflichten und Aufgaben von Schülervertretern über die Regularien durch das Schulgesetz und die [[Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)|Schülermitwirkungsverordnung]]. Außerdem findet ihr hier bald einige Tools, die Euch die Arbeit erleichtern sollen.&lt;br /&gt;
Kurzum: Dieses Wiki ist DEIN Handbuch!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Dir fehlt etwas? ==&lt;br /&gt;
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== Welche Artikel gibt es zur Zeit? ==&lt;br /&gt;
Hier findest Du die [[SV-Wiki|Artikelübersicht]].&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=SV-Wiki:Datenschutz&amp;diff=81</id>
		<title>SV-Wiki:Datenschutz</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://sv-wiki.de/index.php?title=SV-Wiki:Datenschutz&amp;diff=81"/>
		<updated>2019-11-27T08:59:18Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m14&amp;quot;&amp;gt;Einleitung&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;Mit der folgenden Datenschutzerklärung möchten wir Sie darüber aufklären, welche Arten Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend auch kurz als &amp;quot;Daten“ bezeichnet) wir zu welchen Zwecken und in welchem Umfang verarbeiten. Die Datenschutzerklärung gilt für alle von uns durchgeführten Verarbeitungen personenbezogener Daten, sowohl im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen als auch insbesondere auf unseren Webseiten, in mobilen Applikationen sowie innerhalb externer Onlinepräsenzen, wie z.B. unserer Social-Media-Profile (nachfolgend zusammenfassend bezeichnet als &amp;quot;Onlineangebot“).&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;Die verwendeten Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul class=&amp;quot;m-elements&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/ul&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Stand: 27. November 2019&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m3&amp;quot;&amp;gt;Verantwortlicher&amp;lt;/h2&amp;gt; &amp;lt;p&amp;gt;Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V.&amp;lt;br&amp;gt;Hoyerswerdaer Str. 1&amp;lt;br&amp;gt;01099 Dresden&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Vertretungsberechtigte Personen&amp;lt;/strong&amp;gt;: Domenico Decker (Vorsitzender)&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
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&amp;lt;ul class=&amp;quot;m-elements&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/ul&amp;gt;&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m11&amp;quot;&amp;gt;Kontakt Datenschutzbeauftragter&amp;lt;/h2&amp;gt; &amp;lt;p&amp;gt;Domenico Decker (info@fssv.eu)&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;h2 id=&amp;quot;mOverview&amp;quot;&amp;gt;Übersicht der Verarbeitungen&amp;lt;/h2&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Die nachfolgende Übersicht fasst die Arten der verarbeiteten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung zusammen und verweist auf die betroffenen Personen.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;h3&amp;gt;Arten der verarbeiteten Daten&amp;lt;/h3&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Bestandsdaten (z.B. Namen, Adressen).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Inhaltsdaten  (z.B. Texteingaben, Fotografien, Videos).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummern).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Nutzungsdaten  (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Vertragsdaten  (z.B. Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Rechnungen, Zahlungshistorie).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;/ul&amp;gt;&amp;lt;h3&amp;gt;Kategorien betroffener Personen&amp;lt;/h3&amp;gt;&amp;lt;ul&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Geschäfts- und Vertragspartner.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Kommunikationspartner.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Mitglieder.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;/ul&amp;gt;&amp;lt;h3&amp;gt;Zwecke der Verarbeitung&amp;lt;/h3&amp;gt;&amp;lt;ul&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Kontaktanfragen und Kommunikation.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Vertragliche Leistungen und Service.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Verwaltung und Beantwortung von Anfragen.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;/ul&amp;gt;&amp;lt;h2&amp;gt;&amp;lt;/h2&amp;gt;&amp;lt;h3 id=&amp;quot;m13&amp;quot;&amp;gt;Maßgebliche Rechtsgrundlagen&amp;lt;/h3&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Im Folgenden teilen wir die Rechtsgrundlagen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auf deren Basis wir die personenbezogenen Daten verarbeiten, mit. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Regelungen der DSGVO die nationalen Datenschutzvorgaben in Ihrem bzw. unserem Wohn- und Sitzland gelten können.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &amp;lt;ul&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO)&amp;lt;/strong&amp;gt; - Die betroffene Person hat ihre Einwilligung in die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen spezifischen Zweck oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b. DSGVO)&amp;lt;/strong&amp;gt; - Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO)&amp;lt;/strong&amp;gt; - Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;/ul&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Nationale Datenschutzregelungen in Deutschland&amp;lt;/strong&amp;gt;: Zusätzlich zu den Datenschutzregelungen der Datenschutz-Grundverordnung gelten nationale Regelungen zum Datenschutz in Deutschland. Hierzu gehört insbesondere das Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz – BDSG). Das BDSG enthält insbesondere Spezialregelungen zum Recht auf Auskunft, zum Recht auf Löschung, zum Widerspruchsrecht, zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, zur Verarbeitung für andere Zwecke und zur Übermittlung sowie automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling. Des Weiteren regelt es die Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 BDSG), insbesondere im Hinblick auf die Begründung, Durchführung oder Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen sowie die Einwilligung von Beschäftigten. Ferner können Landesdatenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer zur Anwendung gelangen.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul class=&amp;quot;m-elements&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/ul&amp;gt; &amp;lt;h2 id=&amp;quot;m27&amp;quot;&amp;gt;Sicherheitsmaßnahmen&amp;lt;/h2&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Wir treffen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und des Ausmaßes der Bedrohung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen und elektronischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, der Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, die Löschung von Daten und Reaktionen auf die Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes, durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;SSL-Verschlüsselung (https)&amp;lt;/strong&amp;gt;: Um Ihre via unser Online-Angebot übermittelten Daten zu schützen, nutzen wir eine SSL-Verschlüsselung. Sie erkennen derart verschlüsselte Verbindungen an dem Präfix https:// in der Adresszeile Ihres Browsers.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m25&amp;quot;&amp;gt;Übermittlung und Offenbarung von personenbezogenen Daten&amp;lt;/h2&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Im Rahmen unserer Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommt es vor, dass die Daten an andere Stellen, Unternehmen, rechtlich selbstständige Organisationseinheiten oder Personen übermittelt oder sie ihnen gegenüber offengelegt werden. Zu den Empfängern dieser Daten können z.B. Zahlungsinstitute im Rahmen von Zahlungsvorgängen, mit IT-Aufgaben beauftragte Dienstleister oder Anbieter von Diensten und Inhalten, die in eine Webseite eingebunden werden, gehören. In solchen Fall beachten wir die gesetzlichen Vorgaben und schließen insbesondere entsprechende Verträge bzw. Vereinbarungen, die dem Schutz Ihrer Daten dienen, mit den Empfängern Ihrer Daten ab.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Datenübermittlung innerhalb der Organisation&amp;lt;/strong&amp;gt;: Wir können personenbezogene Daten an andere Stellen innerhalb unserer Organisation übermitteln oder ihnen den Zugriff auf diese Daten gewähren. Sofern diese Weitergabe zu administrativen Zwecken erfolgt, beruht die Weitergabe der Daten auf unseren berechtigten unternehmerischen und betriebswirtschaftlichen Interessen oder erfolgt, sofern sie Erfüllung unserer vertragsbezogenen Verpflichtungen erforderlich ist oder wenn eine Einwilligung der Betroffenen oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m134&amp;quot;&amp;gt;Einsatz von Cookies&amp;lt;/h2&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Cookies sind Textdateien, die Daten von besuchten Websites oder Domains enthalten und von einem Browser auf dem Computer des Benutzers gespeichert werden. Ein Cookie dient in erster Linie dazu, die Informationen über einen Benutzer während oder nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Zu den gespeicherten Angaben können z.B. die Spracheinstellungen auf einer Webseite, der Loginstatus, ein Warenkorb oder die Stelle, an der ein Video geschaut wurde, gehören. Zu dem Begriff der Cookies zählen wir ferner andere Technologien, die die gleichen Funktionen wie Cookies erfüllen (z.B., wenn Angaben der Nutzer anhand pseudonymer Onlinekennzeichnungen gespeichert werden, auch als &amp;quot;Nutzer-IDs&amp;quot; bezeichnet)&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Die folgenden Cookie-Typen und Funktionen werden unterschieden:&amp;lt;/strong&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;ul&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Temporäre Cookies (auch: Session- oder Sitzungs-Cookies):&amp;lt;/strong&amp;gt; Temporäre Cookies werden spätestens gelöscht, nachdem ein Nutzer ein Online-Angebot verlassen und seinen Browser geschlossen hat.&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Permanente Cookies:&amp;lt;/strong&amp;gt; Permanente Cookies bleiben auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert. So kann beispielsweise der Login-Status gespeichert oder bevorzugte Inhalte direkt angezeigt werden, wenn der Nutzer eine Website erneut besucht. Ebenso können die Interessen von Nutzern, die zur Reichweitenmessung oder zu Marketingzwecken verwendet werden, in einem solchen Cookie gespeichert werden.&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;First-Party-Cookies:&amp;lt;/strong&amp;gt; First-Party-Cookies werden von uns selbst gesetzt.&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Third-Party-Cookies (auch: Drittanbieter-Cookies)&amp;lt;/strong&amp;gt;: Drittanbieter-Cookies werden hauptsächlich von Werbetreibenden (sog. Dritten) verwendet, um Benutzerinformationen zu verarbeiten.&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Notwendige (auch: essentielle oder unbedingt erforderliche) Cookies:&amp;lt;/strong&amp;gt; Cookies können zum einen für den Betrieb einer Webseite unbedingt erforderlich sein (z.B. um Logins oder andere Nutzereingaben zu speichern oder aus Gründen der Sicherheit).&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Statistik-, Marketing- und Personalisierungs-Cookies&amp;lt;/strong&amp;gt;: Ferner werden Cookies im Regelfall auch im Rahmen der Reichweitenmessung eingesetzt sowie dann, wenn die Interessen eines Nutzers oder sein Verhalten (z.B. Betrachten bestimmter Inhalte, Nutzen von Funktionen etc.) auf einzelnen Webseiten in einem Nutzerprofil gespeichert werden. Solche Profile dienen dazu, den Nutzern z.B. Inhalte anzuzeigen, die ihren potentiellen Interessen entsprechen. Dieses Verfahren wird auch als &amp;quot;Tracking&amp;quot;, d.h., Nachverfolgung der potentiellen Interessen der Nutzer bezeichnet. . Soweit wir Cookies oder &amp;quot;Tracking&amp;quot;-Technologien einsetzen, informieren wir Sie gesondert in unserer Datenschutzerklärung oder im Rahmen der Einholung einer Einwilligung.&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;/ul&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Hinweise zu Rechtsgrundlagen: &amp;lt;/strong&amp;gt; Auf welcher Rechtsgrundlage wir Ihre personenbezogenen Daten mit Hilfe von Cookies verarbeiten, hängt davon ab, ob wir Sie um eine Einwilligung bitten. Falls dies zutrifft und Sie in die Nutzung von Cookies einwilligen, ist die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten die erklärte Einwilligung. Andernfalls werden die mithilfe von Cookies verarbeiteten Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. an einem betriebswirtschaftlichen Betrieb unseres Onlineangebotes und dessen Verbesserung) verarbeitet oder, wenn der Einsatz von Cookies erforderlich ist, um unsere vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Verarbeitung von Cookie-Daten auf Grundlage einer Einwilligung&amp;lt;/strong&amp;gt;: Bevor wir Daten im Rahmen der Nutzung von Cookies verarbeiten oder verarbeiten lassen, bitten wir die Nutzer um eine jederzeit widerrufbare Einwilligung. Bevor die Einwilligung nicht ausgesprochen wurde, werden allenfalls Cookies eingesetzt, die für den Betrieb unseres Onlineangebotes erforderlich sind. Deren Einsatz erfolgt auf der Grundlage unseres Interesses und des Interesses der Nutzer an der erwarteten Funktionsfähigkeit unseres Onlineangebotes.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul class=&amp;quot;m-elements&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Verarbeitete Datenarten:&amp;lt;/strong&amp;gt; Nutzungsdaten  (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten), Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Betroffene Personen:&amp;lt;/strong&amp;gt; Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Rechtsgrundlagen:&amp;lt;/strong&amp;gt; Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;/ul&amp;gt;&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m354&amp;quot;&amp;gt;Wahrnehmung von Aufgaben nach Satzung oder Geschäftsordnung&amp;lt;/h2&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Geschäftspartner oder sonstiger Personen (Zusammenfassend &amp;quot;Betroffene&amp;quot;), wenn wir mit ihnen in einem Mitgliedschafts- oder sonstigem geschäftlichen Verhältnis stehen und unsere Aufgaben wahrnehmen sowie Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten Betroffener auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung, bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Mitgliedschafts- oder Vertragsverhältnis, aus dem sich auch die Erforderlichkeit etwaiger Datenangaben ergeben (im Übrigen weisen wir auf erforderliche Daten hin).&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Wir bewahren die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten auf Grundlage unserer berechtigten Interesse an deren Regelung relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird regelmäßig überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul class=&amp;quot;m-elements&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Verarbeitete Datenarten:&amp;lt;/strong&amp;gt; Bestandsdaten (z.B. Namen, Adressen), Zahlungsdaten (z.B. Bankverbindungen, Rechnungen, Zahlungshistorie), Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummern), Vertragsdaten  (z.B. Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Betroffene Personen:&amp;lt;/strong&amp;gt; Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten), Mitglieder, Geschäfts- und Vertragspartner.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Zwecke der Verarbeitung:&amp;lt;/strong&amp;gt; Vertragliche Leistungen und Service, Kontaktanfragen und Kommunikation, Verwaltung und Beantwortung von Anfragen.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Rechtsgrundlagen:&amp;lt;/strong&amp;gt; Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b. DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;/ul&amp;gt;&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m182&amp;quot;&amp;gt;Kontaktaufnahme&amp;lt;/h2&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via soziale Medien) werden die Angaben der anfragenden Personen verarbeitet, soweit dies zur Beantwortung der Kontaktanfragen und etwaiger angefragter Maßnahmen erforderlich ist.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;Die Beantwortung der Kontaktanfragen im Rahmen von vertraglichen oder vorvertraglichen Beziehungen erfolgt zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten oder zur Beantwortung von (vor)vertraglichen Anfragen und im Übrigen auf Grundlage der berechtigten Interessen an der Beantwortung der Anfragen.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul class=&amp;quot;m-elements&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Verarbeitete Datenarten:&amp;lt;/strong&amp;gt; Bestandsdaten (z.B. Namen, Adressen), Kontaktdaten (z.B. E-Mail, Telefonnummern), Inhaltsdaten  (z.B. Texteingaben, Fotografien, Videos).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Betroffene Personen:&amp;lt;/strong&amp;gt; Kommunikationspartner.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Zwecke der Verarbeitung:&amp;lt;/strong&amp;gt; Kontaktanfragen und Kommunikation.&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Rechtsgrundlagen:&amp;lt;/strong&amp;gt; Vertragserfüllung und vorvertragliche Anfragen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b. DSGVO), Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;/ul&amp;gt;&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m225&amp;quot;&amp;gt;Bereitstellung des Onlineangebotes und Webhosting&amp;lt;/h2&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Um unser Onlineangebot sicher und effizient bereitstellen zu können, nehmen wir die Leistungen von einem oder mehreren Webhosting-Anbietern in Anspruch, von deren Servern (bzw. von ihnen verwalteten Servern) das Onlineangebot abgerufen werden kann. Zu diesen Zwecken können wir Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste sowie Sicherheitsleistungen und technische Wartungsleistungen in Anspruch nehmen.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;Zu den im Rahmen der Bereitstellung des Hostingangebotes verarbeiteten Daten können alle die Nutzer unseres Onlineangebotes betreffenden Angaben gehören, die im Rahmen der Nutzung und der Kommunikation anfallen. Hierzu gehören regelmäßig die IP-Adresse, die notwendig ist, um die Inhalte von Onlineangeboten an Browser ausliefern zu können, und alle innerhalb unseres Onlineangebotes oder von Webseiten getätigten Eingaben.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles&amp;lt;/strong&amp;gt;: Wir selbst (bzw. unser Webhostinganbieter) erheben Daten zu jedem Zugriff auf den Server (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Serverlogfiles können die Adresse und Name der abgerufenen Webseiten und Dateien, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmengen, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite) und im Regelfall IP-Adressen und der anfragende Provider gehören.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;Die Serverlogfiles können zum einen zu Zwecken der Sicherheit eingesetzt werden, z.B., um eine Überlastung der Server zu vermeiden (insbesondere im Fall von missbräuchlichen Angriffen, sogenannten DDoS-Attacken) und zum anderen, um die Auslastung der Server und ihre Stabilität sicherzustellen.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul class=&amp;quot;m-elements&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Verarbeitete Datenarten:&amp;lt;/strong&amp;gt; Inhaltsdaten  (z.B. Texteingaben, Fotografien, Videos), Nutzungsdaten  (z.B. besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten), Meta-/Kommunikationsdaten (z.B. Geräte-Informationen, IP-Adressen).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Betroffene Personen:&amp;lt;/strong&amp;gt; Nutzer (z.B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Rechtsgrundlagen:&amp;lt;/strong&amp;gt; Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO).&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;/ul&amp;gt;&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m12&amp;quot;&amp;gt;Löschung von Daten&amp;lt;/h2&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben gelöscht, sobald deren zur Verarbeitung erlaubten Einwilligungen widerrufen werden oder sonstige Erlaubnisse entfallen (z.B., wenn der Zweck der Verarbeitung dieser Daten entfallen ist oder sie für den Zweck nicht erforderlich sind).&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung auf diese Zwecke beschränkt. D.h., die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen oder deren Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person erforderlich ist.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;Weitere Hinweise zu der Löschung von personenbezogenen Daten können ferner im Rahmen der einzelnen Datenschutzhinweise dieser Datenschutzerklärung erfolgen.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul class=&amp;quot;m-elements&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/ul&amp;gt;&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m15&amp;quot;&amp;gt;Änderung und Aktualisierung der Datenschutzerklärung&amp;lt;/h2&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Wir bitten Sie, sich regelmäßig über den Inhalt unserer Datenschutzerklärung zu informieren. Wir passen die Datenschutzerklärung an, sobald die Änderungen der von uns durchgeführten Datenverarbeitungen dies erforderlich machen. Wir informieren Sie, sobald durch die Änderungen eine Mitwirkungshandlung Ihrerseits (z.B. Einwilligung) oder eine sonstige individuelle Benachrichtigung erforderlich wird.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;Sofern wir in dieser Datenschutzerklärung Adressen und Kontaktinformationen von Unternehmen und Organisationen angeben, bitten wir zu beachten, dass die Adressen sich über die Zeit ändern können und bitten die Angaben vor Kontaktaufnahme zu prüfen.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m10&amp;quot;&amp;gt;Rechte der betroffenen Personen&amp;lt;/h2&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Ihnen stehen als Betroffene nach der DSGVO verschiedene Rechte zu, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO ergeben:&amp;lt;/p&amp;gt;&amp;lt;ul&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.&amp;lt;/strong&amp;gt;&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Widerrufsrecht bei Einwilligungen:&amp;lt;/strong&amp;gt; Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen jederzeit zu widerrufen.&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Auskunftsrecht:&amp;lt;/strong&amp;gt; Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Recht auf Berichtigung:&amp;lt;/strong&amp;gt; Sie haben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Recht auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung:&amp;lt;/strong&amp;gt; Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Recht auf Datenübertragbarkeit:&amp;lt;/strong&amp;gt; Sie haben das Recht, Sie betreffende Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu fordern.&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Beschwerde bei Aufsichtsbehörde:&amp;lt;/strong&amp;gt; Sie haben ferner nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben das Recht,  bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.&amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;/ul&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m42&amp;quot;&amp;gt;Begriffsdefinitionen&amp;lt;/h2&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;In diesem Abschnitt erhalten Sie eine Übersicht über die in dieser Datenschutzerklärung verwendeten Begrifflichkeiten. Viele der Begriffe sind dem Gesetz entnommen und vor allem im Art. 4 DSGVO definiert. Die gesetzlichen Definitionen sind verbindlich. Die nachfolgenden Erläuterungen sollen dagegen vor allem dem Verständnis dienen. Die Begriffe sind alphabetisch sortiert.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
 &amp;lt;ul class=&amp;quot;glossary&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Personenbezogene Daten:&amp;lt;/strong&amp;gt; &amp;quot;Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden &amp;quot;betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. &amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Verantwortlicher:&amp;lt;/strong&amp;gt; Als &amp;quot;Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet. &amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;li&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Verarbeitung:&amp;lt;/strong&amp;gt; &amp;quot;Verarbeitung&amp;quot; ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten, sei es das Erheben, das Auswerten, das Speichern, das Übermitteln oder das Löschen. &amp;lt;/li&amp;gt;&amp;lt;/ul&amp;gt;&amp;lt;p class=&amp;quot;seal&amp;quot;&amp;gt;Erstellt mit kostenlosem Datenschutz-Generator.de von Dr. Thomas Schwenke (https://datenschutz-generator.de/)&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<title>SV-Wiki:Impressum</title>
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		<updated>2019-11-27T08:44:55Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m46&amp;quot;&amp;gt;Diensteanbieter&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt; Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt; Hoyerswerdaer Str. 1&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt; 01099 Dresden&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul class=&amp;quot;m-elements&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/ul&amp;gt;&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m56&amp;quot;&amp;gt;Kontaktmöglichkeiten&amp;lt;/h2&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;E-Mail-Adresse&amp;lt;/strong&amp;gt;: info@fssv.eu&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m153&amp;quot;&amp;gt;Vertretungsberechtigte&amp;lt;/h2&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Vertretungsberechtigt&amp;lt;/strong&amp;gt;: Domenico Decker (Vorsitzender)&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m151&amp;quot;&amp;gt;Register und Registernummer&amp;lt;/h2&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;Handelsregister&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Geführt bei&amp;lt;/strong&amp;gt;: Amtsgericht Dresden&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Nummer&amp;lt;/strong&amp;gt;: VR 5833&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m65&amp;quot;&amp;gt;Haftungs- und Urheberrechtshinweise&amp;lt;/h2&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Haftungsausschluss&amp;lt;/strong&amp;gt;: Die Inhalte dieses Onlineangebotes wurden sorgfältig und nach unserem aktuellen Kenntnisstand erstellt, dienen jedoch nur der Information und entfalten keine rechtlich bindende Wirkung, sofern es sich nicht um gesetzlich verpflichtende Informationen (z.B. das Impressum, die Datenschutzerklärung, AGB oder Widerrufsbelehrungen für Verbraucher) handelt. Wir behalten uns vor, die Inhalte vollständig oder teilweise zu ändern oder zu löschen, soweit vertragliche Verpflichtungen unberührt bleiben. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. &amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Links auf fremde Webseiten&amp;lt;/strong&amp;gt;: Inhalte fremder Webseiten, auf die wir direkt oder indirekt verweisen, liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereiches und machen wir uns nicht zu Eigen. Für alle Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung der in den verlinkten Webseiten aufrufbaren Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der verlinkten Webseiten.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Hinweise auf Rechtsverstöße&amp;lt;/strong&amp;gt;: Sollten Sie innerhalb unseres Internetauftritts Rechtsverstöße bemerken, bitten wir Sie uns auf diese hinzuweisen. Wir werden rechtswidrige Inhalte und Links nach Kenntnisnahme unverzüglich entfernen.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p class=&amp;quot;seal&amp;quot;&amp;gt;Erstellt mit kostenlosem Datenschutz-Generator.de von Dr. Thomas Schwenke (https://datenschutz-generator.de/)&amp;lt;/a&amp;gt;&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<title>SV-Wiki:Impressum</title>
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&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&amp;lt;h1&amp;gt;Impressum&amp;lt;/h1&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m46&amp;quot;&amp;gt;Diensteanbieter&amp;lt;/h2&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt; Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V.&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt; Hoyerswerdaer Str. 1&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;p&amp;gt; 01099 Dresden&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;ul class=&amp;quot;m-elements&amp;quot;&amp;gt;&amp;lt;/ul&amp;gt;&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m56&amp;quot;&amp;gt;Kontaktmöglichkeiten&amp;lt;/h2&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;E-Mail-Adresse&amp;lt;/strong&amp;gt;: info@fssv.eu&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
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&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Nummer&amp;lt;/strong&amp;gt;: VR 5833&amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;h2 id=&amp;quot;m65&amp;quot;&amp;gt;Haftungs- und Urheberrechtshinweise&amp;lt;/h2&amp;gt;&amp;lt;p&amp;gt;&amp;lt;strong&amp;gt;Haftungsausschluss&amp;lt;/strong&amp;gt;: Die Inhalte dieses Onlineangebotes wurden sorgfältig und nach unserem aktuellen Kenntnisstand erstellt, dienen jedoch nur der Information und entfalten keine rechtlich bindende Wirkung, sofern es sich nicht um gesetzlich verpflichtende Informationen (z.B. das Impressum, die Datenschutzerklärung, AGB oder Widerrufsbelehrungen für Verbraucher) handelt. Wir behalten uns vor, die Inhalte vollständig oder teilweise zu ändern oder zu löschen, soweit vertragliche Verpflichtungen unberührt bleiben. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. &amp;lt;/p&amp;gt;&lt;br /&gt;
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		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=SV-Wiki:%C3%9Cber_Sch%C3%BClervertreter-Wiki&amp;diff=78</id>
		<title>SV-Wiki:Über Schülervertreter-Wiki</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://sv-wiki.de/index.php?title=SV-Wiki:%C3%9Cber_Sch%C3%BClervertreter-Wiki&amp;diff=78"/>
		<updated>2019-11-27T08:17:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das Schülervertreter-Wiki (kurz SV-Wiki) ist eine Gemeinschaftsarbeit des [[LandesSchülerRat Sachsen]] und des [[Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V.]]. In diesem Wiki findet ihr alles rund um das Thema Schülervertretung im Freistaat Sachsen. Angefangen mit den Rechten, Pflichten und Aufgaben von Schülervertretern über die Regularien durch das [[Schulgesetz]] und die [[Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)|Schülermitwirkungsverordnung]]. Außerdem findet ihr hier bald einige [[Tools]], die Euch die Arbeit erleichtern sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kurzum: Dieses Wiki ist EUER Handbuch - nur eben elektronisch ;)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=F%C3%B6rderverein_S%C3%A4chsischer_Sch%C3%BClervertretungen_e.V.&amp;diff=77</id>
		<title>Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V.</title>
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		<updated>2019-11-27T08:16:46Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:Logo-FSSV.png|rechts|thumb|Logo des FSSV]]&lt;br /&gt;
Der Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V. (FSSV) wurde am 13.02.2013 in Dresden gegründet und ist ein im Vereinsregister Dresden eingetragener gemeinnütziger Verein. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Schülervertretungsarbeit in Sachsen finanziell und personell zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ziel ist es die ideelle und finanzielle Förderung des [[LandesSchülerRat Sachsen]] und aller untergegliederten Schülervertretungsstrukturen, welche durch das [[Schulgesetz|sächsische Schulgesetz]] und der&lt;br /&gt;
[[Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)|Schülermitwirkungsverordnung]] der obersten Schulaufsichtsbehörde näher bestimmt sind näher bestimmt sind. Darüberhinaus vermittelt der Förderverein Kompetenzen im Projektmanamgent sowie der Schülervertretungsarbeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Förderung kann durch zweckgebundene Weitergabe von Mitteln aber auch dadurch erfolgen, dass der Verein unmittelbar selbst die Kosten für Mieten, Veranstaltungsmaterial, Honorare sowie sonstige Aufwendungen schülervertretungsspezifischer Aktivitäten übernimmt und trägt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=Datei:Logo-FSSV.png&amp;diff=76</id>
		<title>Datei:Logo-FSSV.png</title>
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		<updated>2019-11-27T08:00:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: Domenico lud eine neue Version von Datei:Logo-FSSV.png hoch&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Logo des Fördervereins Sächsischer Schülervertretungen e.V. &lt;br /&gt;
(c) Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=Sch%C3%BClerrat&amp;diff=48</id>
		<title>Schülerrat</title>
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		<updated>2018-12-30T09:05:48Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Der Schülerrat setzt sich aus allen [[Klassensprecher]]n einer Schule zusammen und trifft sich zu regelmäßigen Sitzungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Ziele des Schülerrates==&lt;br /&gt;
Der Schülerrat koordiniert in erster Linie die Schülermitwirkung innerhalb seiner Schule. Probleme sollen im [[Schülerrat]] diskutiert werden, und wenn ein [[Klassensprecher]] diese nicht allein lösen kann, sollen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.&lt;br /&gt;
Außerdem stellt der Schülerrat die Vertretung der Schüler gegenüber der [[Lehrerkonferenz]] und der [[Schulkonferenz]] dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Aufgaben des Schülerrates==&lt;br /&gt;
Prinzipiell ist der Schülerrat für alle Fragen der Schülervertretung zuständig und wirkt dabei bei der Beratung und der Beschlußfassung mit. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Konkrete Aufgaben des Schülerrates sind unter anderem:&lt;br /&gt;
*Wahl des [[Schülersprecher]]s und seines Stellvertreters&lt;br /&gt;
*Wahl der Mitglieder der [[Schulkonferenz]]&lt;br /&gt;
*Wahl des [[Vertrauenslehrer]]s&lt;br /&gt;
*Diskussion und Lösungsfindung bei schulinternen Problemen&lt;br /&gt;
*Repräsentation der Meinung der Schüleraschaft&lt;br /&gt;
*Kommunikation mit der Schulleitung und den [[Vertrauenslehrer]]n&lt;br /&gt;
*Planung und Durchführung von Veranstaltungen im Sinne der Schüler (z.B. ein Tanzball oder ein Sommerfest)&lt;br /&gt;
*Teilnahme an Konferenzen und Veranstaltungen, die die Schüler betreffen&lt;br /&gt;
*Mitglieder des Schülerrates müssen ihren Klassen über ihre Tätigkeiten im Schülerrat regelmäßig Bericht erstatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Rechte des Schülerrates==&lt;br /&gt;
Dem Schülerrat obliegt es, die Interessen der Schüler gegenüber der Schule und den Schulaufsichtsbehörden zu vertreten. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Schülerrat ein:&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
*Auskunftsrecht,&lt;br /&gt;
*Beschwerderecht,&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zusätzlich dazu muss dem Schülerrat die Möglichkeit gegeben werden vor Beschlüssen der Konferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, Stellung zu nehmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Auskunftsrecht===&lt;br /&gt;
Das Auskunftsrecht bedeutet für den Schülerrat, dass er über alles an der Schule, was die Schüler betrifft, informiert werden muss und ihm diese Informationen nicht vorenthalten werden dürfen. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Natürlich werden nicht alle Informationen direkt mit dem Schülerrat geteilt werden und manchmal muss gezielt nachgefragt werden. Um regelmäßig alle für die Schüler relevanten Informationen zu erhalten bietet sich beispielsweise ein regelmäßiges Treffen des [[Schülersprecher]]s mit der Schulleitung an.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===Beschwerderecht===&lt;br /&gt;
Das Beschwerderecht erlaubt es dem Schülerrat, sich bei Problemen an die Schulleitung, die Lehrer oder die [[Schulkonferenz]] zu wenden und diese Misstände vorzubringen.&lt;br /&gt;
Wenn der Schülerrat von diesem Recht Gebrauch macht, solltet ihr darauf achten, dass es sich wirklich um ernsthafte Probleme handelt und nicht um DInge, die mit einem einfachen direkten Gespräch zwischen den Betroffenen regeln lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Schülerratssitzungen==&lt;br /&gt;
Der [[Schülersprecher]] einer Schule lädt die [[Klassensprecher]] regelmäßig zu den Schülerratssitzungen ein. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
''Für diese Sitzung '''müssen''' die Klassensprecher einmal im Monat bis zu 2 Unterrichtsstunden freigestellt werden'' ,das ist durch die [[SMVO]] geregelt.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Der Termin und der Ort sollten mit der Schulleitung abgesprochen werden, da die Sitzungen meist innerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''Zusätzlich dazu muss eine Schülerratssitzung auch dann einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt.'''&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem Schülerrat ist nicht vorgeschrieben, wann, wie oft und wie lange er sich zu treffen hat, nur für die erste Sitzung gilt die Vorgabe, dass sie spätestens in der 5. Woche nach Schuljahresbeginn stattfinden muss, um bis dahin den [[Schülersprecher]] gewählt zu haben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==Wahlen im Schülerrat==&lt;br /&gt;
Der Schülerrat wählt den [[Schülersprecher]] und seinen Stellvertreter, die weiteren Mitglieder für die [[Schulkonferenz]] und kann den [[Vertrauenslehrer]] wählen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Wahlen finden in der Regel in der ersten Schülerratssitzung eines Schuljahres statt. &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Die Wahlen im Schülerrat finden nach den demokratischen Wahlprinzipien statt. Sollten alle Wahlberechtigtem dem zustimmen, können die Wahlen auch offen erfolgen.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Gewählt ist derjenige, der die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, gibt es eine Stimmengleichheit, so findet eine Stichwahl statt. Sollte auch bei der Stichwahl keine Entscheidung  erzielt werden, dann entscheidet das Los.&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Für die Wahl des [[Schülersprecher]]s und seines Stellvertreters sowie der Mitglieder der Schulkonferenz ist es wichtig zu beachten, dass &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
sich '''JEDER''' Schüler einer Schule sich für eines der Ämter bewerben und aufstellen lassen kann und dass man &amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
'''NICHT''' Klassensprecher sein muss, um zum [[Schülersprecher]] oder in die [[Schulkonferenz]] gewählt zu werden.&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
&amp;lt;br&amp;gt;&lt;br /&gt;
Bei der ersten Schülerratssitzung eines Schuljahres werden gewählt:&lt;br /&gt;
*1 Schülersprecher (Vorsitzender) und sein Stellvertreter&lt;br /&gt;
*3 weitere Mitglieder für die Schulkonferenz (der Schülersprecher gehört i.d.R automatisch der Schulkonferenz an)&lt;br /&gt;
**die Mitglieder der Schulkonferenz müssen mindestens die 7. Klasse besuchen&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=Schulkonferenz&amp;diff=47</id>
		<title>Schulkonferenz</title>
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		<updated>2018-12-30T09:03:21Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: Bild&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ von Lehrern, Schülern und Eltern einer Schule und daher fest im [[Schulgesetz]] verankert. Ihre Aufgabe ist es, das Zusammenwirken ihrer Mitglieder zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Schullebens zu diskutieren sowie Vorschläge zu unterbreiten.&lt;br /&gt;
Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Über jede Sitzung der Schulkonferenz ist eine Niederschrift ([[Protokoll]]) anzufertigen. Diese sollte im Normalfall jedem Mitglied zugehen, muss jedoch diesen jederzeit zur vollen Einsicht zur Verfügung stehen.&lt;br /&gt;
= Aufbau =&lt;br /&gt;
Der Schulkonferenz gehört in der Regel an:&lt;br /&gt;
* der Schulleiter als Vorsitzender der Schulkonferenz (ohne Stimmrecht)&lt;br /&gt;
* vier Vertreter der Lehrer&lt;br /&gt;
* vier Vertreter der Eltern aus dem [[Elternrat]] (darunter der Schulelternsprecher)&lt;br /&gt;
* der [[Schülersprecher]] sowie drei weitere Vertreter der Schülerschaft&lt;br /&gt;
* bis zu vier Vertreter des Schulträgers (nicht in allen Angelegenheiten stimmberechtigt)&lt;br /&gt;
[[Datei:Schulkonferenz.png|200px|thumb|right|Aufbau der Schulkonferenz]]&lt;br /&gt;
= Aufgaben =&lt;br /&gt;
Beschlüsse der [[Lehrerkonferenzen]] in folgenden Angelegenheiten bedürfen des Einverständnisses der Schulkonferenz:&lt;br /&gt;
# wichtige Maßnahmen für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule, insbesondere das Schulprogramm;&lt;br /&gt;
# Maßnahmen der Qualitätssicherung, insbesondere zur internen Evaluation;&lt;br /&gt;
# Erlass der [[Hausordnung]];&lt;br /&gt;
# schulinterne Grundsätze zur Aufteilung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel sowie ein schulinterner Haushaltsplan;&lt;br /&gt;
# Stellungnahme zu Beschwerden von Schülern, Eltern, Auszubildenden, Ausbildenden oder Arbeitgebern, sofern der Vorgang eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat;&lt;br /&gt;
# das Angebot der nicht verbindlichen Unterrichts- und Schulveranstaltungen;&lt;br /&gt;
# schulinterne Grundsätze für außerunterrichtliche Veranstaltungen (zum Beispiel Klassenfahrten, Wandertage);&lt;br /&gt;
# Ausnahmen zur Überschreitung der Klassenobergrenze;&lt;br /&gt;
# Beschlüsse zur einheitlichen Durchführung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften;&lt;br /&gt;
# Schulpartnerschaften;&lt;br /&gt;
# Kooperationen mit anderen Schulen sowie außerschulischen Partnern wie Hochschulen, der Berufsakademie, Forschungseinrichtungen, Vereinen oder Verbänden;&lt;br /&gt;
# Stellungnahmen der Schule zur&lt;br /&gt;
## Änderung der Schulart sowie der Teilung, Zusammenlegung oder Erweiterung der Schule;&lt;br /&gt;
## Aufnahme jahrgangsübergreifenden Unterrichts;&lt;br /&gt;
## Durchführung von Schulversuchen;&lt;br /&gt;
## Namensgebung der Schule;&lt;br /&gt;
## Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben an der Schule;&lt;br /&gt;
## Anforderung von Haushaltsmitteln;&lt;br /&gt;
## Anwendung der pauschalisierten Zuweisung von Lehrerarbeitsvermögen gemäß § 3b Absatz 6;&lt;br /&gt;
## Erhebung von Kostenbeiträgen gemäß § 38 Absatz 2 Satz 4 und gegebenenfalls deren Höhe.&lt;br /&gt;
Verweigert die Schulkonferenz ihr Einverständnis und hält die Lehrerkonferenz an ihrem Beschluss fest, ist die Schulkonferenz erneut zu befassen. Hält die Schulkonferenz ihren Beschluss aufrecht, kann der Schulleiter die Entscheidung der [[Schulaufsichtsbehörde]] einholen. Darüber hinaus ist die Schulkonferenz vor der Bestellung der Schulleitung anzuhören.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<updated>2018-12-30T09:02:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: Aufbau Schulkonferenz&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Aufbau Schulkonferenz&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<title>Schulkonferenz</title>
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		<updated>2018-12-30T08:58:49Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: Gliederung&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ von Lehrern, Schülern und Eltern einer Schule und daher fest im [[Schulgesetz]] verankert. Ihre Aufgabe ist es, das Zusammenwirken ihrer Mitglieder zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Schullebens zu diskutieren sowie Vorschläge zu unterbreiten.&lt;br /&gt;
Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Über jede Sitzung der Schulkonferenz ist eine Niederschrift ([[Protokoll]]) anzufertigen. Diese sollte im Normalfall jedem Mitglied zugehen, muss jedoch diesen jederzeit zur vollen Einsicht zur Verfügung stehen.&lt;br /&gt;
= Aufbau =&lt;br /&gt;
Der Schulkonferenz gehört in der Regel an:&lt;br /&gt;
* der Schulleiter als Vorsitzender der Schulkonferenz (ohne Stimmrecht)&lt;br /&gt;
* vier Vertreter der Lehrer&lt;br /&gt;
* vier Vertreter der Eltern aus dem [[Elternrat]] (darunter der Schulelternsprecher)&lt;br /&gt;
* der [[Schülersprecher]] sowie drei weitere Vertreter der Schülerschaft&lt;br /&gt;
* bis zu vier Vertreter des Schulträgers (nicht in allen Angelegenheiten stimmberechtigt)&lt;br /&gt;
= Aufgaben =&lt;br /&gt;
Beschlüsse der [[Lehrerkonferenzen]] in folgenden Angelegenheiten bedürfen des Einverständnisses der Schulkonferenz:&lt;br /&gt;
# wichtige Maßnahmen für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule, insbesondere das Schulprogramm;&lt;br /&gt;
# Maßnahmen der Qualitätssicherung, insbesondere zur internen Evaluation;&lt;br /&gt;
# Erlass der [[Hausordnung]];&lt;br /&gt;
# schulinterne Grundsätze zur Aufteilung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel sowie ein schulinterner Haushaltsplan;&lt;br /&gt;
# Stellungnahme zu Beschwerden von Schülern, Eltern, Auszubildenden, Ausbildenden oder Arbeitgebern, sofern der Vorgang eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat;&lt;br /&gt;
# das Angebot der nicht verbindlichen Unterrichts- und Schulveranstaltungen;&lt;br /&gt;
# schulinterne Grundsätze für außerunterrichtliche Veranstaltungen (zum Beispiel Klassenfahrten, Wandertage);&lt;br /&gt;
# Ausnahmen zur Überschreitung der Klassenobergrenze;&lt;br /&gt;
# Beschlüsse zur einheitlichen Durchführung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften;&lt;br /&gt;
# Schulpartnerschaften;&lt;br /&gt;
# Kooperationen mit anderen Schulen sowie außerschulischen Partnern wie Hochschulen, der Berufsakademie, Forschungseinrichtungen, Vereinen oder Verbänden;&lt;br /&gt;
# Stellungnahmen der Schule zur&lt;br /&gt;
## Änderung der Schulart sowie der Teilung, Zusammenlegung oder Erweiterung der Schule;&lt;br /&gt;
## Aufnahme jahrgangsübergreifenden Unterrichts;&lt;br /&gt;
## Durchführung von Schulversuchen;&lt;br /&gt;
## Namensgebung der Schule;&lt;br /&gt;
## Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben an der Schule;&lt;br /&gt;
## Anforderung von Haushaltsmitteln;&lt;br /&gt;
## Anwendung der pauschalisierten Zuweisung von Lehrerarbeitsvermögen gemäß § 3b Absatz 6;&lt;br /&gt;
## Erhebung von Kostenbeiträgen gemäß § 38 Absatz 2 Satz 4 und gegebenenfalls deren Höhe.&lt;br /&gt;
Verweigert die Schulkonferenz ihr Einverständnis und hält die Lehrerkonferenz an ihrem Beschluss fest, ist die Schulkonferenz erneut zu befassen. Hält die Schulkonferenz ihren Beschluss aufrecht, kann der Schulleiter die Entscheidung der [[Schulaufsichtsbehörde]] einholen. Darüber hinaus ist die Schulkonferenz vor der Bestellung der Schulleitung anzuhören.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<updated>2018-09-08T15:32:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Willkommen im Schülvertreter-Wiki&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Wiki befindet sich derzeit noch im Aufbau. Hab bitte noch etwas Geduld.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Übersicht der Artikel im Wiki: [[SV-Wiki|Artikelübersicht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<title>Schulkonferenz</title>
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		<updated>2018-09-08T15:27:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: Die Seite wurde neu angelegt: „Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ von Lehrern, Schülern und Eltern einer Schule und daher fest im Schulgesetz verankert. Ihre Aufgabe ist es, da…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ von Lehrern, Schülern und Eltern einer Schule und daher fest im [[Schulgesetz]] verankert. Ihre Aufgabe ist es, das Zusammenwirken ihrer Mitglieder zu fördern, gemeinsame Angelegenheiten des Schullebens zu diskutieren sowie Vorschläge zu unterbreiten.&lt;br /&gt;
Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Ihr gehört in der Regel an:&lt;br /&gt;
* der Schulleiter als Vorsitzender der Schulkonferenz (ohne Stimmrecht)&lt;br /&gt;
* vier Vertreter der Lehrer&lt;br /&gt;
* vier Vertreter der Eltern aus dem [[Elternrat]] (darunter der Schulelternsprecher)&lt;br /&gt;
* der [[Schülersprecher]] sowie drei weitere Vertreter der Schülerschaft&lt;br /&gt;
* bis zu vier Vertreter des Schulträgers (nicht in allen Angelegenheiten stimmberechtigt)&lt;br /&gt;
Über jede Sitzung der Schulkonferenz ist eine Niederschrift ([[Protokoll]]) anzufertigen. Diese sollte im Normalfall jedem Mitglied zugehen, muss jedoch diesen jederzeit zur vollen Einsicht zur Verfügung stehen.&lt;br /&gt;
Beschlüsse der [[Lehrerkonferenzen]] in folgenden Angelegenheiten bedürfen des Einverständnisses der Schulkonferenz:&lt;br /&gt;
# wichtige Maßnahmen für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule, insbesondere das Schulprogramm;&lt;br /&gt;
# Maßnahmen der Qualitätssicherung, insbesondere zur internen Evaluation;&lt;br /&gt;
# Erlass der [[Hausordnung]];&lt;br /&gt;
# schulinterne Grundsätze zur Aufteilung der der Schule zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesenen Haushaltsmittel sowie ein schulinterner Haushaltsplan;&lt;br /&gt;
# Stellungnahme zu Beschwerden von Schülern, Eltern, Auszubildenden, Ausbildenden oder Arbeitgebern, sofern der Vorgang eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat;&lt;br /&gt;
# das Angebot der nicht verbindlichen Unterrichts- und Schulveranstaltungen;&lt;br /&gt;
# schulinterne Grundsätze für außerunterrichtliche Veranstaltungen (zum Beispiel Klassenfahrten, Wandertage);&lt;br /&gt;
# Ausnahmen zur Überschreitung der Klassenobergrenze;&lt;br /&gt;
# Beschlüsse zur einheitlichen Durchführung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften;&lt;br /&gt;
# Schulpartnerschaften;&lt;br /&gt;
# Kooperationen mit anderen Schulen sowie außerschulischen Partnern wie Hochschulen, der Berufsakademie, Forschungseinrichtungen, Vereinen oder Verbänden;&lt;br /&gt;
# Stellungnahmen der Schule zur&lt;br /&gt;
## Änderung der Schulart sowie der Teilung, Zusammenlegung oder Erweiterung der Schule;&lt;br /&gt;
## Aufnahme jahrgangsübergreifenden Unterrichts;&lt;br /&gt;
## Durchführung von Schulversuchen;&lt;br /&gt;
## Namensgebung der Schule;&lt;br /&gt;
## Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben an der Schule;&lt;br /&gt;
## Anforderung von Haushaltsmitteln;&lt;br /&gt;
## Anwendung der pauschalisierten Zuweisung von Lehrerarbeitsvermögen gemäß § 3b Absatz 6;&lt;br /&gt;
## Erhebung von Kostenbeiträgen gemäß § 38 Absatz 2 Satz 4 und gegebenenfalls deren Höhe.&lt;br /&gt;
Verweigert die Schulkonferenz ihr Einverständnis und hält die Lehrerkonferenz an ihrem Beschluss fest, ist die Schulkonferenz erneut zu befassen. Hält die Schulkonferenz ihren Beschluss aufrecht, kann der Schulleiter die Entscheidung der [[Schulaufsichtsbehörde]] einholen. Darüber hinaus ist die Schulkonferenz vor der Bestellung der Schulleitung anzuhören.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<title>Hauptseite</title>
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		<updated>2018-09-08T15:14:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: RS&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Willkommen im Schülvertreter-Wiki&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Wiki befindet sich derzeit noch im Aufbau. Hab bitte noch etwas Geduld.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[SV-Wiki]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<title>Hauptseite</title>
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		<updated>2018-09-08T15:13:34Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Willkommen im Schülvertreter-Wiki&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Wiki befindet sich derzeit noch im Aufbau. Hab bitte noch etwas Geduld.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[SV Wiki]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=SV-Wiki:%C3%9Cber_Sch%C3%BClervertreter-Wiki&amp;diff=19</id>
		<title>SV-Wiki:Über Schülervertreter-Wiki</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://sv-wiki.de/index.php?title=SV-Wiki:%C3%9Cber_Sch%C3%BClervertreter-Wiki&amp;diff=19"/>
		<updated>2017-09-08T10:32:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das Schülervertreter-Wiki (kurz SV-Wiki) ist eine Gemeinschaftsarbeit des [[LandesSchülerRat Sachsen]] und des [[Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V.]]. In diesem Wiki findet ihr alles rund um das Thema Schülervertretung im Freistaat Sachsen. Angefangen mit den Rechten, Pflichten und Aufgaben von Schülervertretern über die Regularien durch das [[Schulgesetz]] und die [[Schülermitwirkungsverordnung]]. Außerdem findet ihr hier einige [[Tools]], die Euch die Arbeit erleichtern sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kurzum: Dieses Wiki ist EUER Handbuch - nur eben elektronisch ;)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=18</id>
		<title>Hauptseite</title>
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		<updated>2017-09-07T10:11:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Willkommen im Schülvertreter-Wiki&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Wiki befindet sich derzeit noch im Aufbau. Hab bitte noch etwas Geduld&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=Hauptseite&amp;diff=17</id>
		<title>Hauptseite</title>
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		<updated>2017-08-06T06:40:24Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Willkommen im Schülvertreter-Wiki&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Wiki befindet sich derzeit noch im Aufbau.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<title>Hauptseite</title>
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		<updated>2017-08-06T06:40:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;=Willkommen im Schülvertreter-Wiki=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieses Wiki befindet sich derzeit noch im Aufbau.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=Datei:Logo-FSSV.png&amp;diff=15</id>
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		<updated>2017-08-06T06:37:11Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: Logo des Fördervereins Sächsischer Schülervertretungen e.V. 
(c) Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V.&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Logo des Fördervereins Sächsischer Schülervertretungen e.V. &lt;br /&gt;
(c) Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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	<entry>
		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=Datei:Logo-LSR.png&amp;diff=13</id>
		<title>Datei:Logo-LSR.png</title>
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		<updated>2017-08-06T06:30:00Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: Logo des LandesSchülerRat Sachsen
(c) LSR Sachsen&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Logo des LandesSchülerRat Sachsen&lt;br /&gt;
(c) LSR Sachsen&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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	<entry>
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		<title>Datei:WgLogo.png</title>
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		<updated>2017-07-27T21:10:47Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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		<title>Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V.</title>
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		<updated>2017-07-27T21:00:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:Logo-FSSV.png|rechts|thumb|Logo des FSSV]]&lt;br /&gt;
Der Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V. (FSSV) wurde am 13.02.2013 in Dresden gegründet und ist ein im Vereinsregister Dresden eingetragener gemeinnütziger Verein. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Schülervertretungsarbeit in Sachsen finanziell und personell zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ziel ist es die ideelle und finanzielle Förderung des [[LandesSchülerRat Sachsen]] und aller untergegliederten Schülervertretungsstrukturen, welche durch das [[Schulgesetz|sächsische Schulgesetz]] und die&lt;br /&gt;
[[Verordnungen]] der obersten Schulaufsichtsbehörde näher bestimmt sind näher bestimmt sind. Darüberhinaus vermittelt der Förderverein Kompetenzen im Projektmanamgent sowie der Schülervertretungsarbeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Förderung kann durch zweckgebundene Weitergabe von Mitteln aber auch dadurch erfolgen, dass der Verein unmittelbar selbst die Kosten für Mieten, Veranstaltungsmaterial, Honorare sowie sonstige Aufwendungen schülervertretungsspezifischer Aktivitäten übernimmt und trägt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=SV-Wiki:Datenschutz&amp;diff=6</id>
		<title>SV-Wiki:Datenschutz</title>
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		<updated>2017-07-27T06:04:28Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: Die Seite wurde neu angelegt: „Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Na…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.&lt;br /&gt;
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.&lt;br /&gt;
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=F%C3%B6rderverein_S%C3%A4chsischer_Sch%C3%BClervertretungen_e.V.&amp;diff=5</id>
		<title>Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V.</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://sv-wiki.de/index.php?title=F%C3%B6rderverein_S%C3%A4chsischer_Sch%C3%BClervertretungen_e.V.&amp;diff=5"/>
		<updated>2017-07-27T06:04:05Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: Die Seite wurde neu angelegt: „Logo des FSSV Der Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V. (FSSV) wurde am 13.02.2013 in Dresden gegrün…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:Logo-fssv-klein.png|rechts|thumb|Logo des FSSV]]&lt;br /&gt;
Der Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V. (FSSV) wurde am 13.02.2013 in Dresden gegründet und ist ein im Vereinsregister Dresden eingetragener gemeinnütziger Verein. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Schülervertretungsarbeit in Sachsen finanziell und personell zu fördern.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ziel ist es die ideelle und finanzielle Förderung des [[LandesSchülerRat Sachsen]] und aller untergegliederten Schülervertretungsstrukturen, welche durch das [[Schulgesetz|sächsische Schulgesetz]] und die&lt;br /&gt;
[[Verordnungen]] der obersten Schulaufsichtsbehörde näher bestimmt sind näher bestimmt sind. Darüberhinaus vermittelt der Förderverein Kompetenzen im Projektmanamgent sowie der Schülervertretungsarbeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Förderung kann durch zweckgebundene Weitergabe von Mitteln aber auch dadurch erfolgen, dass der Verein unmittelbar selbst die Kosten für Mieten, Veranstaltungsmaterial, Honorare sowie sonstige Aufwendungen schülervertretungsspezifischer Aktivitäten übernimmt und trägt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=LandesSch%C3%BClerRat_Sachsen&amp;diff=4</id>
		<title>LandesSchülerRat Sachsen</title>
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		<updated>2017-07-27T06:02:15Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: Die Seite wurde neu angelegt: „Logo des LSR Der '''Landesschülerrat Sachsen''' ist das höchste, beschlussfassende, offizielleSchülergremium in Sach…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;[[Datei:Logo-LSR.png|rechts|thumbnail|Logo des LSR]]&lt;br /&gt;
Der '''Landesschülerrat Sachsen''' ist das höchste, beschlussfassende, offizielleSchülergremium in Sachsen. Er ist die gewählte Interessenvertretung von über 366.000 Schülern. Die Geschäftsstelle des Landesschülerrates befindet sich in Dresden. Gegründet wurde er 1991.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ziele des Landesschülerrates Sachsen ==&lt;br /&gt;
Der Landesschülerrat Sachsen agiert mit dem Ziel, Schule mitzugestalten und weiterzuentwickeln. Dabei soll das Grundverständnis für Demokratie bei den sächsischen Schülern geweckt und gefördert werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Struktur ==&lt;br /&gt;
Der Landesschülerrat Sachsen besteht aus den 73 Landesdelegierten der Kreis- und Stadtschülerräte Sachsens. Zu den Landesdelegiertenkonferenzen (LDK) wird am Anfang der Legislaturperiode der Landesvorstand gewählt. Er besteht aus einem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, einem Geschäftsführer und vier weiteren Vorstandsmitgliedern. Im gleichen Rhythmus werden drei Bundesdelegierte und ein Stellvertreter gewählt, welche die Interessen der sächsischen Schülerinnen und Schüler in der Bundesschülerkonferenz (BSK) vertreten. Des Weiteren ist es dem Vorstand möglich, sich zur Unterstützung seiner Arbeit Berater heranzuziehen.  &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Legislaturperiode beträgt jeweils zwei Jahre. Die aktuelle Legislaturperiode begann mit der 42. Landesdelegiertenkonferenz vom 13. bis 15. November 2015 in Leipzig.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Landesdelegierte ===&lt;br /&gt;
* [[Landkreis Bautzen]]: 5 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Stadt [[Chemnitz]]: 5 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Stadt [[Dresden]]: 11 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* [[Erzgebirgskreis]]: 6 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* [[Landkreis Görlitz]]: 5 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* [[Landkreis Leipzig]]: 4 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* Stadt [[Leipzig]]: 10 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* [[Landkreis Meißen]]: 4 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* [[Landkreis Mittelsachsen]]: 5 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* [[Landkreis Nordsachsen]]: 4 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* [[Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge]]: 4 Landesdelegierte &lt;br /&gt;
* [[Vogtlandkreis]]: 4 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
* [[Landkreis Zwickau]]: 6 Landesdelegierte&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Berechnung erfolgte durch die in der [[Schülermitwirkungsverordnung]] aufgeschlüsselte Formel: Anzahl der Einwohner des Landkreises bzw. der Stadt dividiert durch 60.000.&lt;br /&gt;
=== Vorstand des Landesschülerrates ===&lt;br /&gt;
* Vorsitzender: Friedrich Roderfeld&lt;br /&gt;
* Stellvertretender Vorsitzender: Erik Bußmann&lt;br /&gt;
* Beisitzer: Leonard Kühlewind, Leon Köhler, Kjell Ferrenberg, Paula Wötzel, Bastian Dietrich&lt;br /&gt;
* BundesSchülerKonferenz:  Francesca Stiehler, Isa-Lia Zeh-Sa, Leonard Kühlewind&lt;br /&gt;
* Berater: Andreas Büttner, Domenico Decker, Felix Stiehler&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=SV-Wiki:%C3%9Cber_Sch%C3%BClervertreter-Wiki&amp;diff=3</id>
		<title>SV-Wiki:Über Schülervertreter-Wiki</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://sv-wiki.de/index.php?title=SV-Wiki:%C3%9Cber_Sch%C3%BClervertreter-Wiki&amp;diff=3"/>
		<updated>2017-07-27T06:01:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: Die Seite wurde neu angelegt: „Das Schülervertreter-Wiki (kurz SV-Wiki) ist eine Gemeinschaftsarbeit des LandesSchülerRat Sachsen und dem Förderverein Sächsischer Schülervertretun…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Das Schülervertreter-Wiki (kurz SV-Wiki) ist eine Gemeinschaftsarbeit des [[LandesSchülerRat Sachsen]] und dem [[Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V.]]. In diesem Wiki findet ihr alles rund um das Thema Schülervertretung im Freistaat Sachsen. Angefangen mit den Rechten, Pflichten und Aufgaben von Schülervertretern über die Regularien durch das [[Schulgesetz]] und die [[Schülermitwirkungsverordnung]]. Außerdem findet ihr hier einige [[Tools]], die Euch die Arbeit erleichtern sollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Kurzum: Dieses Wiki ist EUER Handbuch - nur eben elektronisch ;)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://sv-wiki.de/index.php?title=SV-Wiki:Impressum&amp;diff=2</id>
		<title>SV-Wiki:Impressum</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://sv-wiki.de/index.php?title=SV-Wiki:Impressum&amp;diff=2"/>
		<updated>2017-07-27T06:01:32Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Domenico: Die Seite wurde neu angelegt: „Angaben gemäß § 5 TMG =HERAUSGEBER= Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V  Hoyerswerdaer Straße 1  01099 Dresden  Email: info@schuelervertre…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Angaben gemäß § 5 TMG&lt;br /&gt;
=HERAUSGEBER=&lt;br /&gt;
Förderverein Sächsischer Schülervertretungen e.V&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hoyerswerdaer Straße 1&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
01099 Dresden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Email: info@schuelervertretung-foerdern.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Website: http://fssv.eu&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT=&lt;br /&gt;
&amp;lt;em&amp;gt;(nach § 55 Abs. 2 RStV)&amp;lt;/em&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Domenico Decker&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gabelsbergerstr. 11&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
09376 Oelsnitz&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=ADMINISTRATIVER ANSPRECHPARTNER=&lt;br /&gt;
Domenico Decker&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=Haftung für Inhalte=&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
Quelle: eRecht24&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Domenico</name></author>
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