Elternrat
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Version vom 9. August 2019, 09:14 Uhr von Max.hockeborn (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Der Elternrat stellt die gemeinsame Interessenvertretung aller Eltern einer Schule dar, zudem sind die haben die Eltern 4 Sitze in der paritätisch besetzten […“)
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Der Elternrat stellt die gemeinsame Interessenvertretung aller Eltern einer Schule dar, zudem sind die haben die Eltern 4 Sitze in der paritätisch besetzten Schulkonferenz.
Zusammensetzung
Der Elternrat setzt sich aus allen Klassenelternsprechern der Klassen einer Schule zusammen.
Aufgaben
Die primäre Aufgabe des Elternrates ist die Vertretung der elterlichen Interessen gegenüber der Schule. Diese Aufgabe wird unter anderem durch die Teilnahme an der Schulkonferenz wahrgenommen.
Rechte
Dem Elternrat muss vor entsprechenden Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule beeinflussen würden, die Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben werden.
Außerdem hat der Elternrat gegenüber der Schulleitung Auskunfts- und Beschwerderecht