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Elternrat

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Der Elternrat stellt die gemeinsame Interessenvertretung aller Eltern einer Schule dar, zudem haben die Eltern 4 Sitze in der paritätisch besetzten Schulkonferenz.

Zusammensetzung

Der Elternrat setzt sich aus allen Klassenelternsprechern der Klassen einer Schule zusammen.

Aufgaben

Die primäre Aufgabe des Elternrates ist die Vertretung der elterlichen Interessen gegenüber der Schule. Diese Aufgabe wird unter anderem durch die Teilnahme an der Schulkonferenz wahrgenommen.
Somit hat der Elternrat vier Mitglieder in die Schulkonferenz und einen Elternsprecher, der zugleich Mitglied im Kreiselternrat ist, zu wählen.


Rechte

Dem Elternrat muss vor entsprechenden Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule beeinflussen würden, die Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben werden.
Außerdem hat der Elternrat gegenüber der Schulleitung Auskunfts- und Beschwerderecht.

Auskunftsrecht

Wie auch dem Schülerrat muss die Schulleitung dem Elternrat rechtzeitig über wichtige Angelegenheiten und Entscheidungen in Bezug auf die Schule unterrichten und sie ist verpflichtet, dem Elternrat die notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Beschwerderecht

Auch hier gilt wie beim Schülerrat:
Wenn der Elternrat Missstände sieht, so hat er das Recht seine Beschwerden bei der Schulleitung vorzubringen.

Sitzungen

Der Vorsitzende des Elternrates lädt zu den Sitzungen des Elternrates ein und ist für die Vorbereitung und Leitung verantwortlich.
Die Sitzungen des Elternrates sind nicht öffentlich und finden in der Regel zusammen mit der Schulleitung statt, insofern diese eingeladen wurde.