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Schülerrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Beschwerderecht erlaubt es dem Schülerrat, sich bei Problemen an die Schulleitung, die Lehrer oder die Schulkonferenz zu wenden und diese Misstände vorzubringen.
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Das Beschwerderecht erlaubt es dem Schülerrat, sich bei Problemen an die Schulleitung, die Lehrer oder die [[Schulkonferenz]] zu wenden und diese Misstände vorzubringen.
 
Wenn der Schülerrat von diesem Recht Gebrauch macht, solltet ihr darauf achten, dass es sich wirklich um ernsthafte Probleme handelt und nicht um DInge, die mit einem einfachen direkten Gespräch zwischen den Betroffenen regeln lassen.
 
Wenn der Schülerrat von diesem Recht Gebrauch macht, solltet ihr darauf achten, dass es sich wirklich um ernsthafte Probleme handelt und nicht um DInge, die mit einem einfachen direkten Gespräch zwischen den Betroffenen regeln lassen.
  

Version vom 18. Juli 2018, 20:42 Uhr

Der Schülerrat setzt sich aus allen Klassensprechern einer Schule zusammen und trifft sich zu regelmäßigen Vollversammlungen.

Ziele des Schülerrates

Der Schülerrat koordiniert in erster Linie die Schülermitwirkung innerhalb seiner Schule. Probleme sollen im Schülerrat diskutiert werden, und wenn ein Klassensprecher diese nicht allein lösen kann, sollen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Außerdem stellt der Schülerrat die Vertretung der Schüler gegenüber der Lehrerkonferenz und der Schulkonferenz dar.

Aufgaben des Schülerrates

Prinzipiell ist der Schülerrat für alle Fragen der Schülervertretung zuständig und wirkt dabei bei der Beratung und der Beschlußfassung mit.
Konkrete Aufgaben des Schülerrates sind unter anderem:

  • Wahl des Schülersprechers und seines Stellvertreters
  • Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz
  • Wahl des Vertrauenslehrers
  • Diskussion und Lösungsfindung bei schulinternen Problemen
  • Repräsentation der Meinung der Schüleraschaft
  • Kommunikation mit der Schulleitung und den Vertrauenslehrern
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen im Sinne der Schüler (z.B. ein Tanzball oder ein Sommerfest)
  • Teilnahme an Konferenzen und Veranstaltungen, die die Schüler betreffen
  • Mitglieder des Schülerrates müssen ihren Klassen über ihre Tätigkeiten im Schülerrat regelmäßig Bericht erstatten.

Rechte des Schülerrates

Dem Schülerrat obliegt es, die Interessen der Schüler gegenüber der Schule und den Schulaufsichtsbehörden zu vertreten.
Der Schülerrat ein:

  • Auskunftsrecht,
  • Beschwerderecht,


Zusätzlich dazu muss dem Schülerrat die Möglichkeit gegeben werden vor Beschlüssen der Konferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, Stellung zu nehmen.

Auskunftsrecht

Das Auskunftsrecht bedeutet für den Schülerrat, dass er über alles an der Schule, was die Schüler betrifft, informiert werden muss und ihm diese Informationen nicht vorenthalten werden dürfen.
Natürlich werden nicht alle Informationen direkt mit dem Schülerrat geteilt werden und manchmal muss gezielt nachgefragt werden. Um regelmäßig alle für die Schüler relevanten Informationen zu erhalten bietet sich beispielsweise ein regelmäßiges Treffen des Schülersprechers mit der Schulleitung an.

Beschwerderecht

Das Beschwerderecht erlaubt es dem Schülerrat, sich bei Problemen an die Schulleitung, die Lehrer oder die Schulkonferenz zu wenden und diese Misstände vorzubringen. Wenn der Schülerrat von diesem Recht Gebrauch macht, solltet ihr darauf achten, dass es sich wirklich um ernsthafte Probleme handelt und nicht um DInge, die mit einem einfachen direkten Gespräch zwischen den Betroffenen regeln lassen.

Schülerratssitzungen

Der Schülersprecher einer Schule lädt die Klassensprecher regelmäßig zu den Schülerratssitzungen ein.
Für diese Sitzung müssen die Klassensprecher einmal im Monat bis zu 2 Unterrichtsstunden freigestellt werden ,das ist durch die SMVO geregelt.
Der Termin und der Ort sollten mit der Schulleitung abgesprochen werden, da die Sitzungen meist innerhalb der Unterrichtszeit stattfinden.
Zusätzlich dazu muss eine Schülerratssitzung auch dann einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt.

Dem Schülerrat ist nicht vorgeschrieben, wann, wie oft und wie lange er sich zu treffen hat, nur für die erste Sitzung gilt die Vorgabe, dass sie spätestens in der 5. Woche nach Schuljahresbeginn stattfinden muss, um bis dahin den Schülersprecher gewählt zu haben.

Wahlen im Schülerrat

Der Schülerrat wählt den Schülersprecher und seinen Stellvertreter, die weiteren Mitglieder für die Schulkonferenz und kann den Vertrauenslehrer wählen.

Die Wahlen finden in der Regel in der ersten Schülerratssitzung eines Schuljahres statt.
Die Wahlen im Schülerrat finden nach den demokratischen Wahlprinzipien statt. Sollten alle Wahlberechtigtem dem zustimmen, können die Wahlen auch offen erfolgen.
Gewählt ist derjenige, der die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält, gibt es eine Stimmengleichheit, so findet eine Stichwahl statt. Sollte auch bei der Stichwahl keine Entscheidung erzielt werden, dann entscheidet das Los.

Für die Wahl des Schülersprechers und seines Stellvertreters sowie der Mitglieder der Schulkonferenz ist es wichtig zu beachten, dass
sich JEDER Schüler einer Schule sich für eines der Ämter bewerben und aufstellen lassen kann und dass man
NICHT Klassensprecher sein muss, um zum Schülersprecher oder in die Schulkonferenz gewählt zu werden.

Bei der ersten Schülerratssitzung eines Schuljahres werden gewählt:

  • 1 Schülersprecher (Vorsitzender) und sein Stellvertreter
  • 3 weitere Mitglieder für die Schulkonferenz (der Schülersprecher gehört i.d.R automatisch der Schulkonferenz an)
    • die Mitglieder der Schulkonferenz müssen mindestens die 7. Klasse besuchen