Schülerrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Juli 2018, 14:47 Uhr
Der Schülerrat setzt sich aus allen Klassensprechern einer Schule zusammen und trifft sich zu regelmäßigen Vollversammlungen.
Ziele des Schülerrates
Der Schülerrat koordiniert in erster Linie die Schülermitwirkung innerhalb seiner Schule. Probleme sollen im Schülerrat diskutiert werden, und wenn ein Klassensprecher diese nicht allein lösen kann, sollen gemeinsam Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Außerdem stellt der Schülerrat die Vertretung der Schüler gegenüber der Lehrerkonferenz und der Schulkonferenz dar.
Aufgaben des Schülerrates
Prinzipiell ist der Schülerrat für alle Fragen der Schülervertretung zuständig und wirkt dabei bei der Beratung und der Beschlußfassung mit.
Konkrete Aufgaben des Schülerrates sind unter anderem:
- Wahl des Schülersprechers und seines Stellvertreters
- Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz
- Wahl des Vertrauenslehrers
- Diskussion und Lösungsfindung bei schulinternen Problemen
- Repräsentation der Meinung der Schüleraschaft
- Kommunikation mit der Schulleitung und den Vertrauenslehrern
- Planung und Durchführung von Veranstaltungen im Sinne der Schüler (z.B. ein Tanzball oder ein Sommerfest)
- Teilnahme an Konferenzen und Veranstaltungen, die die Schüler betreffen
- Mitglieder des Schülerrates müssen ihren Klassen über ihre Tätigkeiten im Schülerrat regelmäßig Bericht erstatten.
Schülerratssitzungen
Der Schülersprecher einer Schule lädt die Klassensprecher regelmäßig zu den Schülerratssitzungen ein.
Für diese Sitzung müssen die Klassensprecher einmal im Monat bis zu 2 Unterrichtsstunden freigestellt werden ,das ist durch die SMVO geregelt.
Der Termin und der Ort sollten mit der Schulleitung abgesprochen werden, da die Sitzungen meist innerhalb der Unterrichtszeit stattfinden.
Zusätzlich dazu muss eine Schülerratssitzung auch dann einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder dies verlangt.
Dem Schülerrat ist nicht vorgeschrieben, wann, wie oft und wie lange er sich zu treffen hat, nur für die erste Sitzung gilt die Vorgabe, dass sie spätestens in der 5. Woche nach Schuljahresbeginn stattfinden muss, um bis dahin den Schülersprecher gewählt zu haben.
Wahlen im Schülerrat
Der Schülerrat wählt den Schülersprecher und seinen Stellvertreter, die weiteren Mitglieder für die Schulkonferenz und kann den Vertrauenslehrer wählen.
Für die Wahl des Schülersprechers und seines Stellvertreters sowie der Mitglieder der Schulkonferenz ist es wichtig zu beachten, dass
sich JEDER Schüler einer Schule sich für eines der Ämter bewerben und aufstellen lassen kann und dass man
NICHT Klassensprecher sein muss, um zum Schülersprecher oder in die Schulkonferenz gewählt zu werden.
Die Wahlen finden in der Regel in der ersten Schülerratssitzung eines Schuljahres statt. Gewählt ist derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann, gibt es eine Stimmengleichheit, so findet eine Stichwahl statt. Sollte auch bei der Stichwahl keine Mehrheit erzielt werden, dann entscheidet das Los.