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  • …Pflichten und Aufgaben von Schülervertretern über die Regularien durch das Schulgesetz und die [[Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)|Schülermitwirkungsverordnun
    1 KB (154 Wörter) - 18:19, 4. Feb. 2021
  • 3 KB (407 Wörter) - 10:20, 21. Jan. 2020
  • …chie der Rechtsnormen zur Schülervertretung. Über ihr steht das Sächsische Schulgesetz, unter ihr die Geschäftsordnung des [[Schülerrat]]es. 
    17 KB (2.493 Wörter) - 10:40, 21. Jan. 2020
  • Aus dem Sächsischen Schulgesetz ist keine scharfe Abgrenzung erkennbar. Die GLK kann zu den Themen, die der
    8 KB (1.127 Wörter) - 10:52, 21. Jan. 2020
  • …aben gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 SächsSchulG ein Informationsrecht. Laut dem [[Schulgesetz]] bedeutet das, dass er in allen die Schülerschaft betreffenden Angelegenh …n es um eine Angelegenheit geht, die unter das Informationsrecht aus dem [[Schulgesetz]] fällt.<br>
    14 KB (2.033 Wörter) - 11:23, 21. Jan. 2020
  • …gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 SächsSchulG ein [[Informationsrecht]]. Laut dem [[Schulgesetz]] bedeutet das, dass er in allen die Schülerinnen und Schüler der Schule …enn es um eine Angelegenheit geht, die unter das Informationsrecht aus dem Schulgesetz fällt.
    14 KB (2.115 Wörter) - 19:14, 10. Okt. 2019
  • In Sachsen umfasst die Schulaufsicht gemäß § 58 Abs. 1 [[Schulgesetz|SächsSchulG]] die Gesamtheit der staatlichen Aufgaben zur inhaltlichen, or …n, dass die Schulen ihren Aufgaben (z.B. aus dem [[Schulgesetz|Sächsischen Schulgesetz]]) korrekt umsetzen. Grundsätzlich sind Schulen selbstständige Einheiten,
    11 KB (1.573 Wörter) - 19:35, 10. Okt. 2019
  • Der KSR besteht gemäß § 54 Abs. 1 [[Schulgesetz|SächsSchulG]] aus den [[Schülersprecher]]n aller Schulen in öffentlicher …nnt, die [[Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)|SMVO]] und das Sächsische [[Schulgesetz]] geben der Mitgliederversammlung keinen separaten Namen, sondern sprechen
    11 KB (1.559 Wörter) - 20:44, 10. Okt. 2019
  • Die Klassenelternversammlung ist gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 1 [[Schulgesetz|SächsSchulG]] dazu da, die Mitbestimmung der Eltern einer Schulklasse an d …die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit in der Klasse (§ 46 Abs. 2 Satz 1 [[Schulgesetz|SächsSchulG]]). Die Klassenelternversammlung soll bzw. kann sich darüber
    10 KB (1.282 Wörter) - 20:51, 10. Okt. 2019
  • …en Schülervertretungsstrukturen, welche durch das [[Schulgesetz|Sächsische Schulgesetz]] und der
    1 KB (141 Wörter) - 10:06, 21. Jan. 2020